Das Sozialistische Patientenkollektiv (SPK) hat nie aufgehört
zu existieren und hat sich auch unter widrigsten Bedingungen
immer wieder durchgesetzt, während alle sonstigen, damals für
„viel revolutionärer“ gehaltenen Strömungen inzwischen längst
gescheitert und beendet sind, beziehungsweise kapituliert haben, auch unaufgelöst.
Das SPK gibt es nur als SPK in der Patientenfront,
SPK/PF(H).
Merke und beachte!:
Das SPK hatte und hat
- nichts zu tun mit RAF
- nichts zu tun mit Polit-Aktivisten, sog. 68er-Bewegung
- nichts zu tun mit sog. Selbsthilfegruppen und Betroffenenverbänden
- nichts zu tun mit sog. Antipsychiatrie bzw. medizinischen
oder außermedizinischen Fachdisziplinen,
sondern mit Krankheit versa Iatrokapitalismus.
In der damaligen Zeit hat sich einzig das SPK positiv auf Krankheit
bezogen. Keine andere politische, sozialistische, kommunistische, anarchistische
oder militaristische Gruppierung war dazu bereit. Inzwischen aber hat sich
das SPK/PF(H) weitverbreitet und stabilisiert mit dem gemeinsamen Interesse
und Ziel, der seit Jahrtausenden ungestraft mordenden Ärzteklasse
endlich wenigstens den Anfang einer Patientenfront und Patientenklasse
entgegenzustellen. Das Ausbreitungsprinzip von SPK/PF heißt wie schon
damals Multi-Fokaler
Expansionismus
(MFE). Es gibt zum Beispiel SPK/PF(MFE) Österreich (‘Stimme der
Krankheit’),
desgleichen MFE Spanien, Griechenland, Kolumbien, Kanada und mehrere andere.
Die Texte von SPK/PF(H) veröffentlicht der KRRIM – PF-Verlag für
Krankheit, Postfach 12 10 41, 68061 Mannheim.
Einzige Stelle für SPK-Information: SPK/PF(H)
KRANKHEIT IM RECHT
Pathopraktik mit Juristen
Straße: U 5, 18
D-68161 Mannheim
Telefon: +49/621/25366
Fax: +49/621/1564174
Mit der Vertretung aller rechtlichen Interessen ist Frau Rechtsanwältin
und Diplom-Informatikerin Ingeborg Muhler, aktive Teilnehmerin am SPK schon
1970/71, beauftragt, und zwar durch Huber, den Gründer des SPK.
Das heißt unter anderem: Wer die alten
Falschbehauptungen über das SPK wiederholt, den erwarten €
250.000.- Strafe oder bis zu 6 Monate Gefängnis. Seit 1995 hat es
daraufhin niemand mehr gewagt, für eine der oben näher bezeichneten
Falschbehauptungen persönlich einzustehen, weder privat und schon
gar nicht gerichtsöffentlich. Das Verfallsdatum besagter Lügen
und so lange hartnäckig wiederholter Reporter-Legenden wurde somit
und übrigens in dreijähriger Laufzeit einige dutzend Male herausgeprüft.