SPK/PF(H)
Januar 1998
Kennwort SPK
Hier: Tratschozid in Sachen Presse, TV & Konsorten

Das Sozialistische Patientenkollektiv (SPK) hat nie aufgehört zu existieren und hat sich auch unter  widrigsten Bedingungen immer wieder durchgesetzt, während alle sonstigen, damals für  „viel revolutionärer“ gehaltenen Strömungen inzwischen längst gescheitert und beendet sind, beziehungsweise kapituliert haben, auch unaufgelöst.
Das SPK gibt es nur als SPK in der Patientenfront, SPK/PF(H).
Merke und beachte!:
Das SPK hatte und hat
- nichts zu tun mit RAF
- nichts zu tun mit Polit-Aktivisten, sog. 68er-Bewegung
- nichts zu tun mit sog. Selbsthilfegruppen und Betroffenenverbänden
- nichts zu tun mit sog. Antipsychiatrie bzw. medizinischen oder außermedizinischen Fachdisziplinen,
sondern mit Krankheit versa Iatrokapitalismus.
In der damaligen Zeit hat sich einzig das SPK positiv auf Krankheit bezogen. Keine andere politische, sozialistische, kommunistische, anarchistische oder militaristische Gruppierung war dazu bereit. Inzwischen aber hat sich das SPK/PF(H) weitverbreitet und stabilisiert mit dem gemeinsamen Interesse und Ziel, der seit Jahrtausenden ungestraft mordenden Ärzteklasse endlich wenigstens den Anfang einer Patientenfront und Patientenklasse entgegenzustellen. Das Ausbreitungsprinzip von SPK/PF heißt wie schon damals Multi-Fokaler Expansionismus (MFE). Es gibt zum Beispiel SPK/PF(MFE) Österreich (‘Stimme der Krankheit’), desgleichen MFE Spanien, Griechenland, Kolumbien, Kanada und mehrere andere.
Die Texte von SPK/PF(H) veröffentlicht der KRRIM – PF-Verlag für Krankheit, Postfach 12 10 41, 68061 Mannheim.

Einzige Stelle für SPK-Information:   SPK/PF(H)
                                                        KRANKHEIT IM RECHT
                                                        Pathopraktik mit Juristen
                                                        Straße: U 5, 18
                                                        D-68161 Mannheim
                                                        Telefon: +49/621/25366
                                                        Fax: +49/621/1564174

Mit der Vertretung aller rechtlichen Interessen ist Frau Rechtsanwältin und Diplom-Informatikerin Ingeborg Muhler, aktive Teilnehmerin am SPK schon 1970/71, beauftragt, und zwar durch Huber, den Gründer des SPK.
Das heißt unter anderem: Wer die alten Falschbehauptungen über das SPK wiederholt, den erwarten € 250.000.- Strafe oder bis zu 6 Monate Gefängnis. Seit 1995 hat es daraufhin niemand mehr gewagt, für eine der oben näher bezeichneten Falschbehauptungen persönlich einzustehen, weder privat und schon gar nicht gerichtsöffentlich. Das Verfallsdatum besagter Lügen und so lange hartnäckig wiederholter Reporter-Legenden wurde somit und übrigens in dreijähriger Laufzeit einige dutzend Male herausgeprüft.