ALB
UNTER GEIERN
Neues aus der Provinz? Erst wenn wir sie vertrieben
haben, scheint uns die Sonn' ohn' Unterlaß! Wenigstens das Vertreiben
einzelner "Geier" gelingt in Einzelfällen. Schaffen wir den allgemeinen
Fall!
Wer ist wir? Weltweites Massen-Schicksal?
Ja, aber abzüglich Patientenklasse, abzüglich Patientenfront,
abzüglich MFE, das heißt also NICHT MIT UNS! Wer sind die?
Wohlorganisierte Ausrotter (Euthanasie) und Völkermörder (Genozid).
An ihren Taten sollt Ihr sie erkennen, die Ärzteklasse.
Die Hauspflege ist trotstlos, die Heimpflege
ist trostloser. Wer in der, na sagen wir mal: Epikrise*, die gleich folgt,
das "happy end" vermißt, würdig des Schweißes und auch
des Todesschweißes der Edelsten, weil Vorläufer und Protagonisten
der Gattung Mensch, im Gegensatz und Widerstreit zur Klasse Arzt-, wer
also das "happy end" vermißt, der kennt entweder bislang die Geier
noch schlecht, die längst schon bereitstehen, auch ihn fall-weise
und von Mal zu Mal zu umlagern, oder aber er verwechselt die Mittagssonne
mit der Mitternachtssonne, die es ja, auch iatroNS-abfackelzugsmäßig,
schon mal gegeben haben soll (vgl. okkultes Schrifttum, oder vielleicht
besser auch nicht). Es ist immer high noon (12 Uhr mittags, höchste
Zeit also) aller Orten. Merke: Das „happy end“ gibt es im (Hollywood-)Film,
abzüglich Utopathie.
Krankheit im Recht (KRI,
Patientenstimme, stimmt’s?)
* Laut Pschyrembel, Lexikon
für Ärzte: zusammenfassender kritischer Bericht über den
Ablauf einer Krankheit nach Abschluß des Falles, einschließlich
endgültiger Feststellung der Diagnose und Differentialdiagnose.
An das
Landgericht Ravensburg
Marienplatz 7
7980 Ravensburg
05.10.1990
Betr: GRN - Az. des Notariats Riedlingen III, Vormundschaftsgericht,
Frau LUISE PAUL,
geb. 1911, gest. 1990, zuletzt zwangsweise und gegen ihren Willen untergebracht
in der Pflegeabteilung des Kreiskrankenhauses Biberach
Abschließend wird namens und im Auftrag von Herrn Helmut Paul und
Frau D. in Übereinstimmung mit den Prinzipien von KRANKHEIT IM RECHT
folgendes festgehalten und zu den Akten gereicht:
Frau Luise Paul wurde 1989 auf Betreiben des G e s u n d h e
i t s-Amts, namentlich auf Betreiben von Frau Hancke-Laun, gegen
ihren Willen und gegen den Willen ihres Sohnes, Herrn Helmut Paul, der
seine Mutter zuvor gepflegt hatte, in der Pflegeabteilung des Kreiskrankenhauses
Biberach untergebracht und hierfür unter Zwangs-Pflegschaft gestellt.
In I. Instanz hatte Notar Härer vom Vormundschaftsgericht Riedlingen
am 27.1.89 nach mehrfachen Gesprächen mit Frau Paul eine Pflegschaft
und Zwangsunterbringung per Beschluß abgelehnt. Er war zu der Feststellung
gekommen, daß Frau Paul den Sinn und Zweck einer Pflegschaft versteht
und „auf keinen Fall“ in ein Pflegeheim gehen möchte, sondern zu Hause
bleiben will. (Aktenseite: 10f)
Auch der ehemalige Vermögenspfleger von Frau Luise Paul, Herr
Rechtsanwalt Neher, war zunächst nicht bereit, Frau Paul gegen ihren
Willen in ein Pflegeheim zu verbringen und hierfür das Recht der Aufenthaltsbestimmung
auszuüben. (Aktenseite: 65f)
Frau Hancke-Laun vom Gesundheitsamt Biberach legte Beschwerde gegen
die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts Riedlingen ein, um in II. Instanz
eine Pflegschaft gegen Frau Paul zu erreichen. (Aktenseite: 17ff)
Das Landgericht hatte in der II. Instanz ein ärztlich-psychiatrisches
Gutachten in Auftrag gegeben, um die Geschäftsfähigkeit von Frau
Paul prüfen zu lassen. Danach wollte das Gericht entscheiden, ob Frau
Paul auch ohne ihre Zustimmung und gegen ihren Willen in ein Heim eingewiesen
werden soll.
- Noch bevor dieses Gutachten erstattet wurde,
- 3 Monate bevor das Gericht über den Antrag auf Einrichtung einer
Pflegschaft zwecks Aufenthaltsbestimmung, auch gegen den Willen von Frau
Paul, entschieden hatte,
- zu einem Zeitpunkt also, als Frau Paul noch selbst über ihren
Aufenthaltsort zu bestimmen hatte,
- zu einem Zeitpunkt, zu dem der damalige Vermögenspfleger, Rechtsanwalt
Neher, in seinem Pflegschaftsbericht vom 24.5.89 an Notar Härer (vgl.
Aktenseite 65) mitteilt, daß es der Wille von Frau Paul ist, zu Hause
wohnen zu bleiben, und daß er, der Vermögenspfleger, für
eine Zwangspflegschaft oder Vormundschaft nicht zur Verfügung stehe,
eine solche dann doch gleich von Frau Hancke-Laun, bzw. den Behörden,
bei denen diese angestellt ist, ausgeübt werden solle,
hat Frau Hancke-Laun, ohne zuvor die Einwilligung des Gerichts einzuholen
und unter eigenmächtigem Eingriff in ein schwebendes Verfahren,
Frau Paul kurzerhand in die Pflegestation des Kreiskrankenhauses Biberach
verlegen lassen, „weil ... ein Platz frei wurde“ und dort „die Möglichkeit
der Dauerunterbringung“ besteht. Dies teilt Frau Hancke-Laun „mit freundlichen
Grüßen“ nach vollzogenem Willkür-Akt dem Gericht
mit. (Aktenseite: 31)
Maßgeblich war hierfür nicht der Zustand von Frau Paul,
maßgeblich waren auch nicht die Pflegebedingungen für Frau Paul
bei ihrem Sohn, maßgeblich war hierfür vielmehr, daß Frau
Hancke-Laun mit dem Sohn von Frau Paul nicht zurecht kam, der seine Mutter
und ihre Interessen gegen die Interessen der Behördenbürokratie
in Schutz nahm.
Mit Beschluß vom 3.8.89 verlieh das Landgericht Ravensburg dem
Willkür-Akt von Frau Hancke-Laun Rechtskraft. Der Vormundschaftsgerichtsbeschluß
wurde aufgehoben, die Pflegschaft wurde angeordnet.
Mit Schriftsatz vom 1.9.89 und vom 12.9.89 hat Herr Helmut Paul, der
Sohn von Frau Paul, der zuvor seine Mutter zuhause gepflegt hatte, sich
gegen den Landgerichtsbeschluß gewandt und eindringlich, sachkundig
und detailliert dargelegt, warum diese Entscheidung im Über-Lebensinteresse
seiner Mutter rückgängig gemacht werden sollte.
Unter anderem schrieb Herr Paul:
Es ist der Wille meiner Mutter, weder
in diesem Heim zu bleiben, noch in ein anderes zu gehen. Sie will zurück
in ihr Haus, um sich dort unter meiner Pflege von den Schädigungen
und Wirrnissen des Altenheims in ihrer gewohnten Umgebung erst einmal zu
erholen. Dasselbe will ich auch. Grundsätzliche Hindernisse, die dieser
Willenshaltung entgegenstehen könnten, sind weder mir, noch den zahlreichen
Freunden, Nachbarn und Bekannten am Ort und in der Verwandtschaft erkennbar.
Wir alle wissen, daß meine Mutter zuhause immer Lebensmut gezeigt
hat und trotz mancher Molesten, wie sie auch bei andern in fortgeschrittenen
Jahren durchaus vorkommen, immer guter Dinge war, gelacht und gescherzt
hat. Im Altersheim trifft man sie nur noch bedrückt, verängstigt,
verstimmt und mürrisch an. Mutter Paul gehört nach Hause. Zu
Hause hatte sie Lebensmut. Im Heim vegetiert sie vor sich hin. ...
In Pflegeheimen wie in allen Heimen und
Hospitälern grassiert das häufig beklagte sogenannte Hospitalismus-Syndrom.
Die Leute werden durch die Anregungsverarmung, die in solchen Heimen zwangsläufig
ist, abgestumpft, desinteressiert, gleichgültig, passiv und bauen
geistig und körperlich ab. Die Leute werden versorgt, gewiß,
so wie man Haustiere mit Essen und Trinken versorgt, sie und ihre Umgebung
sauber hält. Doch Anregung, Zuwendung, intensive Beschäftigung
und (Re-)Aktivierung, dafür ist dort weder Zeit noch Gelegenheit.
Die räumliche Umgebung ihrerseits in ihrer funktional-zweckmäßigen
Gleichförmigkeit wirkt in gleicher Richtung, nämlich abstumpfend,
abtötend.
Gerade wenn von „altersgemäßen
Abbauprozessen“ die Rede ist, ist ein Pflegeheimaufenthalt mit seiner anregungsarmen
Gleichförmigkeit in Pflege und Umgebung ausgesprochen kontraindiziert.
Zu Hause hatte Frau Paul ihr Gewohntes, dort kennt sie sich aus, dort ist
sie nicht fremd, dort fühlt sie sich nicht fremd. „Die Gewohnheit
ist der Mechanismus des Selbstgefühls, wie das Gedächtnis der
Mechanismus der Intelligenz.“ (G.W.F. Hegel). Dies ist für die Orientierung
und das Wohlbefinden älterer Menschen besonders wichtig. Zugleich
wäre zu Hause eine intensivere Betreuung möglich, nicht nur was
die Grundpflege betrifft, sondern eine Betreuung, über die eine Wiederverselbständigung
und Belebung erreicht werden könnte durch Aktivierung von Erinnerungen,
freudigen Affekten und erneutem Einüben und Eingewöhnen
in alltägliche Verrichtungen in Kompensation altersgemäßer
Defizite.
Ständige Gleichförmigkeit aber,
wie sie in dem Pflegeheim gegeben ist, tötet jegliche interessierte
Teilnahme am alltäglichen Geschehen ab: „Die Gewohnheit des Lebens
aber ist der Tod“ (G.W.F. Hegel).
Diese Zusammenhänge wurden in den Eingaben des Herrn Paul vom
1. und 12. September 1989 (Aktenseite 82 (7 Seiten) und 83 (14 Seiten))
kenntnisreich im Einzelnen dargelegt und anhand von praktischen Beispielen
und professoralen Stellungnahmen in Vorlesungen erläutert (Marschmusik
aktiviert die Bewegungsfähigkeit bei an sog. Schüttellähmung
Leidenden; sog. umnachtete Patienten werden durch Stärkung ihres Altgedächtnisses
und durch Aktivierung ihrer Gefühle in Verbindung mit praktischer
Einübung wieder in den Stand gesetzt, alltägliche Verrichtungen
selbst vorzunehmen, ja sogar ihre Ausscheidungsfunktionen wieder besser
zu kontrollieren).
Das Gericht ging auf diese eindringlichen Schriftsätze von Herrn
Paul inhaltlich nicht ein. Es stellte lediglich fest, rechtliches Gehör
habe er bei der Anhörung gehabt. Das Gericht sehe sich nicht veranlaßt,
seine Entscheidung zu revidieren. (Aktenseite: 91)
Herr Paul beschwerte sich bei Gericht, daß sich der Pfleger,
Herr Rechtsanwalt Neher, um nichts kümmere. Das Gericht behauptete
das Gegenteil.
Ein halbes Jahr später wurde der Pfleger vom Gericht entlassen,
weil er weder den verlangten Pflegschaftsbericht vorgelegt hatte, noch
auch nur dafür Sorge trug, daß Frau Paul die allernötigsten
Gegenstände des persönlichen Bedarfs im Pflegeheim zur Verfügung
hatte.
Herr Paul besuchte seine Mutter regelmäßig im Pflegeheim.
Er fertigte Tonbandprotokolle der Gespräche an und Bilder, um zu dokumentieren,
daß seine Mutter nach Hause will und daß im Pflegeheim sogar
die Grundpflege (waschen, Bett saubermachen etc.) vernachlässigt wird.
Herr Paul lernte Frau D. kennen, die sich mit ihm zusammen sehr um Frau
Paul bemühte und sie auch regelmäßig besuchte. Frau D.,
gelernte Kindergärtnerin, eine Frau, die - wie man so sagt: - das
Herz auf dem rechten Fleck hat, wäre bereit gewesen, die Pflegschaft
zu übernehmen, was Herrn Paul verweigert worden war, und Frau Paul
zu Hause zu pflegen.
Am 25. Januar 90 beantragten Herr Helmut Paul und Frau D. beim Landgericht
a) den Vormund seines Amtes zu entheben,
b) Frau D. als Vormund zu bestellen,
c) die Pflegebedingungen von Gerichts wegen zu überprüfen
und
d) die Krankenakten beizuziehen, insbesondere um zu prüfen, in
welcher Art und in welchem Ausmaß Frau Paul einer heimlichen Psychopharmakabehandlung
unterworfen wird,
e) den Schriftsatz als Dienstaufsichtsbeschwerde an die Aufsichtsbehörde
des Pflegeheims weiterzuleiten.
Unter anderem schrieben Frau D. und Herr Paul in dieser Eingabe folgendes:
Die weitere Entwicklung in dem Pflegeheim
hat die Ausführungen des Unterzeichners Paul zur Gänze bestätigt,
ja seine Befürchtungen noch übertroffen.
Das Heim ist kein Platz für Mutter
Paul. Frau Paul ist dort durch die Pflege (sic!) zu einem Schatten ihrer
selbst geworden. Mutter Paul ist schleunigst zu entlassen, um weiteres
Übel von ihr abzuwenden.
Frau Paul ist inzwischen zu Haut und Knochen
abgemagert. Sie zittert oft am ganzen Leib, ist durch den Heimaufenthalt
traurig, ängstlich, apathisch, zuweilen auch „aggressiv“ geworden,
ein Zeichen, daß noch Lebensgeister in ihr stecken und sie sich gegen
die dortige Art der Verwahrung aufbäumt. Zugleich hat sie Schwierigkeiten
zu sprechen, wobei der Eindruck entsteht, sie leide unter Lähmung
der Sprechwerkzeuge. Da Mutter Paul dazu gezwungen ist, ständig im
Bett zu liegen, hat man inzwischen den Eindruck, sie könne weder mehr
gehen, noch stehen. Des weiteren leidet Mutter Paul oft an Brechreiz.
Dies sind keine Zeichen einer Alterskrankheit,
sondern Zeichen der K r a n k h e i t
P f l e g e h e i m .
Aufgrund der genannten Erscheinungen ist
davon auszugehen, daß Mutter Paul mit Psychopharmaka behandelt wird
wie die meisten Menschen in Heimen und Pflegeanstalten, zu deutsch: mit
Stoffwechsel- und Nervengiften, die geeignet sind, die oben geschilderten
Gemütszustände sowie die Lähmung der Bewegungs- und Sprachfähigkeit
herbeizuführen, ganz zu schweigen von den nicht unmittelbar sichtbaren
Wirkungen dieser Gifte:
Die in Neuroleptika und Psychopharmaka
enthaltenen Wirk-Substanzen blockieren als Gifte unter Schlackenbildung
den Stoffwechsel im menschlichen Körper und im Gehirn, indem sie gleichzeitig
die Ausscheidungsfunktionen (kumulativ) überlasten und lahmlegen.
Durch eine kurz- oder längerfristige Behandlung werden Substanzzerstörungen
des Organismus bewirkt, die sowohl das Bewegungssystem als auch das Hormonsystem
betreffen.
...
Die Bedingungen, denen Mutter Paul im
Pflegeheim unterworfen ist, sind unerträglich. Zu diesem Schluß
kam auch ein Priester, der diese Bedingungen auf unsere Bitte hin persönlich
vor Ort überprüft hat. Der Priester nach seinem Besuch in dem
Pflegeheim sagte zu dem Unterzeichner Paul:
„Beten Sie, daß Ihre Mutter bald
stirbt! Es ist schrecklich.“
Und der Priester fügte hinzu: „Ihre
Mutter hängt sehr an Ihnen und hat sehr gut von Ihnen gesprochen.
Aber beten Sie, daß sie bald stirbt. Das ist kein Zustand dort.“
(sic!)
...
Wenn sogar ein Priester sagt, beten Sie,
daß Ihre Mutter stirbt, dann hat das viel zu heißen. Ist es
doch durchaus nicht üblich, daß gerade ein Priester jemandem
offen Schlechtes wünscht, wie hier gar den baldigen Tod, es sei denn,
er sieht bei aller Nächstenliebe rund um die Betroffene in ihrer derzeitigen
Umgebung nur Teufel am Werk, Teufel in der Maske lebender Menschen - und
dergleichen gibt es durchaus, auch und gerade nach letzten Verlautbarungen
des Vatikans, Teufel, denen gegenüber es kein anderes Entrinnen gibt.
Die Herren Richter und alle, die über vorliegende Eingabe zu entscheiden
haben, können daraus entnehmen, daß der Priester jedenfalls
findet, die Pflegebedingungen seien für Mutter Paul schlimmer als
der Tod.
Im Weiteren enthielt diese Eingabe eine Chronologie der Versäumnisse,
wie sie anläßlich der Besuche bei Frau Paul durch Herrn Paul
und Frau D. festgestellt wurden. Diese Chronologie stützte sich auf
Protokolle, die direkt nach den Besuchen angefertigt wurden, sowie auf
Fotodokumente. Es handelte sich u.a. um Protokolle der Besuche am 22.12.89,
am 29.12.89 und am 5.1.90. Insbesondere wurde bereits in diesem Schriftsatz
darauf hingewiesen, daß Frau Paul des öfteren unter Brechreiz
litt, daß Frau Paul in ihrem Erbrochenen liegengelassen wurde, daß
die Wäsche von Frau Paul und die Bettwäsche verschmutzt und der
Schmutz bereits eingetrocknet war, die Wäsche also nicht gewechselt
wurde.
Wenige Wochen später sollte Frau Paul mit akutem Magenbluten in
ein Krankenhaus, bzw. die Krankenabteilung überwiesen werden (s.u.).
Frau D. und Herr Paul schrieben in diesem Schriftsatz weiter:
Zur weiteren Begründung der vorliegenden
Antragsschrift werden zu Beweiszwecken Fotoaufnahmen in Form von Farbfotokopien
beigefügt. Die Fotoaufnahmen wurden am 05.01.1990 gemacht.
Wie auf Foto 1 und Foto 2 zu sehen ist,
wurde Mutter Paul in ihrem Erbrochenen liegengelassen. Das Nachthemd ist
verschmutzt. Der Schmutz ist bereits angetrocknet.
Wir mußten bei anderen Besuchen
bereits feststellen, daß Mutter Paul auch nicht frisch gebettet wird,
wenn sie ihre Ausscheidungen nicht halten konnte. Sie wird dann gezwungen,
nicht nur für Stunden, sondern manchmal bis zum nächsten Tag
in ihrem Urin und Kot zu liegen. Dies würde ihr bei einer Pflege zu
Hause erspart bleiben. Einmal ganz abgesehen davon, daß auch die
Kontrolle über diese Körperfunktionen neu gelernt werden kann,
wenn sich Angehörige als Pflegepersonen intensiv mit Mutter Paul befassen
(vgl. die Ausführungen hierzu in der Antragsschrift vom 12. September
1989).
Auf den Bildern ist weiter zu sehen der
Gesichtsausdruck von Mutter Paul, die Verzweiflung in den Augen, die Mattigkeit
und die Blässe in ihrem Gesicht.
Auf Foto 3 ist zu sehen, wie Mutter Paul
die Hand ihres Sohnes Helmut hält und wie sie ihn ansieht: auf ihn
bezogen, ihm zugewandt, hilfesuchend.
Auf Foto 4 ist zu sehen die unfreundliche
und unpersönliche Atmosphäre in dem Mehrbettzimmer, in dem Mutter
Paul - ständig im Bett liegend - ihre Zeit zubringen muß.
Auf Foto 5 ist zu sehen, wie Mutter Paul
sich hilfesuchend an die Unterzeichnerin, Frau D., wendet. Der Gesichtsausdruck
ist ein einziger stummer Hilfeschrei.
Die weiteren Fotos zeigen, wie traurig
und verlassen Mutter Paul in diesem Pflegeheim ist, ihre Entkräftung
und Schwäche, die ihre Ursache nicht in Frau Paul oder etwa „deren
Krankheit“ oder „Alter“ haben, sondern ursächlich bedingt sind durch
die Umstände, in denen sie im Pflegeheim zu vegetieren gezwungen ist.
(z.B. Foto 6).
Vielleicht kann sich Herr Notar Härer
noch daran erinnern, wie Mutter Paul ausgesehen hat, als er sie aufsuchte,
um mit ihr darüber zu sprechen, ob sie in ein Pflegeheim will und
um festzustellen, ob darüber - wie es heißt: - eine Verständigung
mit Mutter Paul möglich ist, ob sie den Sachverhalt, um den es geht,
erfassen kann.
Und vielleicht kann sich Herr Richter
Georgii noch daran erinnern, wie Frau Paul ausgesehen hat, als er sie im
Frühjahr 1989 aufgesucht hat. Mutter Paul lag damals wegen einer akuten
Erkrankung im Krankenhaus, nicht aber auf der Pflegeabteilung. Damals war
sie noch viel lebensfrischer, kräftiger, wenn vielleicht auch etwas
beeinträchtigt durch eine kräftezehrende Zusatzbehandlung. Kein
Vergleich aber mit dem trostlosen Zustand, in dem Mutter Paul sich zur
Zeit befindet.
Zusammenfassend ist festzuhalten:
Wir hätten nie geglaubt, daß solche Zustände möglich
sind, wenn wir dies alles nicht mit eigenen Augen gesehen hätten.
Man liest viel in der Zeitung. Auch immer wieder etwas von Pflegeheim-Skandalen.
Aber etwas anderes ist es, dies aus eigener Anschauung zu erleben und vor
den sich häufenden Hinweisen nicht mehr länger die Augen verschließen
zu können. Erst recht, wenn es nächste Angehörige sind,
die eigene Mutter, die Tag und Nacht und tagein, tagaus solchen Verhältnissen
ausgesetzt ist. Es ist himmelschreiendes Unrecht, was hier geschieht. Durch
Untätigkeit macht man sich mitschuldig. Was sich hier abspielt, ist
Menschenraub unter politischem Mißbrauch der Justiz.
Es ist dringend Abhilfe zu schaffen, indem
die Anträge der Unterzeichnenden positiv beschieden werden, bevor
es zu spät ist.
Soweit zusammenfassend die Ausführungen von Herrn Paul und Frau
D. vom Januar 90.
Ende Februar 90 mußte Frau Paul in die Krankenstation des Kreiskrankenhauses
Biberach verlegt werden, weil sie akutes Magenbluten bekam. Der Stationsarzt,
Dr. Möllhofer, wie auch Pfarrer Laux vertraten die Auffassung, daß
dieses Magenbluten, laut ärztlichem Bekunden Ausdruck eines aufgebrochenen
Magengeschwürs, Folge der Heimunterbringung und der damit verbundenen
Belastungen darstellte (!). Frau Paul sollte daher baldmöglichst entlassen
werden (so auch der Stationsarzt in einem Telefongespräch mit Pfarrer
Laux). Der Stationsarzt sprach Herrn Paul seine Anerkennung für seine
Bemühungen um seine Mutter aus. Doch konkrete Schritte im Sinn einer
lebensrettenden Entlassung aus dem Pflegeheim, die er aus ärztlicher
Sicht für erforderlich hielt, veranlaßte der Stationsarzt nicht.
Am 22.3.90 stellten Herr Paul und Frau D. den Antrag auf schnellstmögliche
Bearbeitung der bereits im September und November 89 sowie im Januar 90
gestellten Anträge und begründeten diesen Antrag mit der Strafanzeige
vom gleichen Tage gegen den behandelnden Arzt von Frau Paul, Herrn Dr.
Moersch. Darin wurde u.a. ausgeführt:
Dr. Moersch hat vor Zeugen am Donnerstag
dem 15.3.90 gegen 15 Uhr zugegeben, daß er fortgesetzt meiner Mutter
gegen ihren Willen und ohne ihr Wissen Nerven- und Stoffwechselgifte verabreicht.
Es handelt sich um Neurocil.
...
Die Behauptung von Dr. Moersch, er sei
nicht gegen eine Entlassung meiner Mutter, erweist sich als Farce, wenn
er an eine Entlassung unerfüllbare Bedingungen stellt, die noch dazu
nicht einmal in meiner oder meiner Mutter Verfügungsmöglichkeit
liegen. Eine „optimale“ Pflege besteht für Dr. Moersch offensichtlich
darin, daß die Patientin in s e i n e m Pflegeheim untergebracht
ist, wofür er kassiert, die Mutter aber pflegerisch und menschlich
vernachlässigt wird, darüberhinaus aber auch sogar ärztlich
unversorgt mit Magengeschwüren liegengelassen wird, bis sie schließlich
Blut erbricht.
Meine Mutter hatte bereits seit langem
Brechreiz verspürt und sich auch erbrechen müssen. Das einzige,
was getan wurde ist, ihr ein Handtuch und eine Tasse Tee zu geben. Oft
wurde sie sogar in ihrem Erbrochenen liegengelassen.
Eine „optimale Pflege“ besteht nach Auffassung
von Dr. Moersch offensichtlich darin, daß Patientinnen in seinem
Pflegeheim liegen, wofür er kassiert, auch wenn diese Patientinnen,
wie eine Frau, die neben meiner Mutter in einem Bett lag, in besserem körperlichen
Zustand als meine Mutter eingewiesen werden und inzwischen gestorben
sind! Die Frau hatte das „Pech“, daß sie keine Angehörigen
hatte, die nach ihr sahen, so wie der Unterzeichner und Frau D. es bei
Mutter Paul machen. Wir unterhielten uns bei den Besuchen bei Mutter Paul
des öfteren auch mit der Frau, die inzwischen verstorben ist, und
wir waren sehr erschrocken und betroffen, als wir von ihrem Tod erfuhren.
Wollen die Staatsanwaltschaften, Gerichte und Behörden so lange warten,
bis meine Mutter ebenfalls gestorben ist, bevor hier eingeschritten wird?!
...
Als sog. Nebenwirkungen von Neurocil ((das
Frau Paul ohne ihr Wissen und gegen ihren Willen gegeben wurde)) werden
in der behandlungsverbindlichen sog. Roten Liste des Bundesverbandes der
Pharmazeutischen Industrie, zwingend zu berücksichtigen von jedem
Arzt!, eine ganze Reihe schwerer Komplikationen angegeben:
...
f) Magen- und Darmstörungen
Dies ist bei Mutter Paul besonders zu
beachten. Wurde sie doch vor kurzem wegen Magengeschwüren in die Krankenstation
verlegt! Die Magengeschwüre aufgrund der psychischen Belastung durch
die Heimunterbringung und aufgrund der Weigerung, sie nach Hause zu entlassen,
werden durch Nerven- und Stoffwechselgifte wie Neurocil noch verschlimmert.
...
i) Hautreaktionen
Bei Mutter Paul löst sich inzwischen
die Haut sogar im Gesicht in Fetzen ab.
...
Es bedarf keiner weiteren Begründung,
daß die Apathie und die Müdigkeit, unter der Mutter Paul seit
Monaten leidet und die zugenommen hat, von der Vergiftung mit diesen Stoffwechsel-
und Nervengiften herrührt, deren erklärter Zweck es ja ist, eine
stark „dämpfende“, müde machende Wirkung hervorzurufen. Wenn
die Patienten im Pflegeheim betäubt und „ruhiggestellt“ werden, so
müde und matt, daß sie sich zu allem zu schwach fühlen,
sind die Patienten „pflegeleicht“. Sie machen weniger Arbeit.
Dies alles eine „optimale Pflege“ in dem
Pflegeheim?! Soll Mutter Paul dort zu Tode gepflegt werden?!
Mutter Paul ist schnellstens aus dem Pflegeheim
zu entlassen, um sie aus der akuten Gefährdung und Gefahrenzone herauszuholen.
Entsprechende Schritte zu veranlassen, wird ausdrücklich b e a
n t r a g t .
Soweit der Schriftsatz von Herrn Paul und Frau D. vom 22.3.90.
Der Unterzeichner hatte bereits im September 89 Akteneinsicht beantragt.
Diese wurde monatelang trotz mehrfacher Erinnerungen des Unterzeichners
obstruiert und verweigert. Im April 90 bestellte sich der Unterzeichner
als Vertreter von Frau Paul, Herrn Paul und Frau D. Er erklärte, daß
Frau Paul und Frau D. allen bisher gestellten Anträgen von Herrn Paul
beitreten, und zwar ex tunc, d.h. rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Der Unterzeichner rügte die Aktenverweigerung und verfaßte eine
mehrseitige Chronologie der diesbezüglichen Obstruktionen.
Daraufhin wurde der Pfleger, Herr Neher entlassen. Man hatte den Eindruck,
durch dieses scheinbare Entgegenkommen, in Wirklichkeit von vorn herein
ohne jeden erkennbaren Nutzen, sollte Herrn Paul - der um die Rückkehr
seiner Mutter tagtäglich und allnächtlich gegen die Zeit und
gegen die fortschreitenden Schadenswirkungen des Heims auf seine Mutter
kämpfte - vorgetäuscht werden, es werde etwas getan (getreu der
bekannten ärztlichen Leit- und Leidmaxime: ut aliquid fieri videatur
= man tut als ob ...).
Im März versuchte Pfarrer Laux, durch Verhandlungen eine Entlassung
von Frau Paul zu erreichen. Frau Hancke-Laun vom Gesundheitsamt täuschte
Bereitschaft vor, bot ein Gespräch an, um dieses dann dazu zu benutzen,
über Herrn Paul herzufallen und ihm diese und jene Vorhaltungen zu
machen.
In diesem Gespräch versuchte Frau Hancke-Laun die rechtswidrige
Behandlung mit Stoffwechsel- und Nervengiften damit zu „rechtfertigen“,
daß sie sagte: „alte Menschen seien nun mal manchmal unerträglich,
so daß dies (Psychopharmakabehandlung bis zum Tod?!) notwendig (sei).
Ich kenne solche Fälle, da ich schon einmal in einer Psychiatrischen
Klinik gearbeitet habe“.
Frau Hancke-Laun unterbreitete ein - wie sie wußte - unannehmbares
Angebot: Frau Paul sollte für einen Tag nach Hause auf Besuch kommen
dürfen. Dann würde man ja sehen, ob ihr das gut täte. Es
war klar, daß die Aufregung, der Transport, die kurze Zeit zu Hause,
die keine Umstellung und Umgewöhnung zuließ, der neuerliche
Transport ins Heim und der Trennungsschmerz, die Verzweiflung, erneut eingesperrt
zu sein, eine viel zu große Belastung für die inzwischen bereits
durch die Heimunterbringung geschwächte Frau Paul gewesen wäre.
Dies hätte nur einen Vorwand dafür geliefert, anschließend
zu behaupten: nun sei es ja bewiesen, der Besuch zu Hause habe den Zustand
von Frau Paul verschlechtert. Sie müsse im Heim bleiben. Zudem stand
zu befürchten, daß Frau Paul „zur Beruhigung“ zuvor unter eine
extra starke Dosis Nerven- und Stoffwechselgifte gesetzt würde.
Frau Hancke-Laun versicherte (wahrheitswidrig) Herrn Paul gegenüber,
an ihr liege es nicht, daß Frau Paul untergebracht sei und noch nicht
entlassen (vgl. hierzu S. 1f des vorliegenden Schriftsatzes).
Hinter dem Rücken von Herrn Paul schrieb sie Briefe ans Gericht,
in denen sie Herrn Paul beschimpfte, übel nachredete und verleumdete,
in denen sie auch den Unterzeichner versuchsweise anschwärzte, weil
er die Anträge von Herrn Paul unterstützte. Sie verausgabte sich
geradezu in seitenlangen Auslassungen um zu erreichen, daß dem Unterzeichner
die Akteneinsicht verweigert wurde. Sie legte dem Gericht und allen Behörden
nahe, mit Zwangsgeldern, Strafanzeigen oder Ordnungsstrafen gegen Herrn
Paul vorzugehen, damit dieser seine Eingaben bei den Behörden in Zukunft
unterlasse.
Wozu der ganze Aufwand, wenn Frau Hancke-Laun nichts zu verbergen,
nichts zu befürchten hatte?
Mit Schriftsatz vom 15.6.90 reichte der Unterzeichner eine sachangemessene,
d.h. so genaue wie umfängliche Beschwerdebegründung beim Landgericht
Ravensburg ein.
In dieser Beschwerdebegründung wurde die Einrichtung der Pflegschaft
sowohl in sachlich-tatsächlicher Hinsicht als auch in formal-rechtlicher
Hinsicht angefochten.
Es wurde dargelegt, daß es der natürliche Wille von Frau
Paul ist, nach Hause entlassen zu werden. Zum Beweis wurden die schriftlichen
und mündlichen Bekundungen des Notars Härer, des ehemaligen Pflegers
Neher, des Pfarrer Laux, des Stationsarztes auf der Krankenstation, Dr.
Möllhofer, des Sohnes Helmut Paul und von Frau D. wiedergegeben.
Es wurde des weiteren ausgeführt:
Frau D. und Herr Helmut Paul haben nach
den Besuchen jeweils ein Protokoll gefertigt und dieses KRANKHEIT IM RECHT
zukommen lassen. So von den Besuchen am 5.1.90, vom 2.2.90, vom 8.2.90,
vom 21.2.90, vom 26.2.90, vom 15.3.90, vom 6.4.90, vom 27.4.90, vom 4.5.90,
vom 15.5.90, vom 18.5.90, vom 25.5.90. Aus diesen Briefen geht hervor,
daß Frau Paul nach Hause entlassen werden möchte.
Aus den Briefen von Herrn Paul und Frau
D. geht weiter hervor, daß Frau Paul des öfteren bei Besuchen
mit verschmutzter Wäsche und Bettwäsche angetroffen wurde.
...
Des weiteren haben Frau D. und Herr Paul
Tonbandaufzeichnungen von den Gesprächen mit Mutter Paul gefertigt
und diese KRANKHEIT IM RECHT geschickt. Aus den Tonbandaufnahmen, die hier
auszugsweise wiedergegeben werden, geht hervor,
a) daß Frau Paul durch die Unterbringung
im Pflegeheim gezwungen ist, die meiste Zeit allein im Bett zu verbringen,
weil die Schwestern keine Zeit haben, sich um sie zu kümmern; wenn
Frau Paul einmal aus dem Bett kommt, bleibt sie sogar ohne Hilfe, wenn
sie vom Stuhl fällt, weil das Pflegepersonal dies nicht einmal bemerkt;
b) daß sich Frau Paul's Angstzustände
im Pflegeheim noch verstärken, sie hat insbesondere auch vor den Schwestern
Angst; zudem hängt die Klingel manchmal so hoch, daß sie nicht
einmal jemanden rufen kann, wenn sie Hilfe braucht;
c) daß es der Ausdruck des natürlichen
Willens von Frau Paul ist, entlassen zu werden;
d) daß sie an ihrem Sohn, Helmut
Paul, hängt und seine Nähe sucht. (...)
Im weiteren hatte sich der Unterzeichner mit dem Vorgehen und den schriftlichen
Auslassungen von Frau Hancke-Laun auseinandergesetzt und deren Behauptungen
widerlegt, die darauf hinausliefen, daß Frau Paul weiter im Pflegeheim
untergebracht werden müßte.
Es wurde dargelegt, daß eine Entlassung aus dem Pflegeheim dringend
erforderlich sei, weil sich der Zustand von Frau Paul durch die Heimunterbringung
stark verschlechtert hatte. Es wurde ausgeführt, daß durch die
Entlassung nach Hause den inzwischen eingetretenen Hospitalismusschäden
hätte entgegengewirkt werden können. Wörtlich:
Wohl aber steht inzwischen zu befürchten,
daß ein weiterer Heimaufenthalt für Frau Paul lebensbedrohlich
ist.
...
Es ist nicht ohne Grund, daß der
Hauspflege gegenüber der Heimpflege unbedingt der Vorrang eingeräumt
wird. Eine Einzelpflege zuhause kann viel individueller auf die Bedürfnisse
und Notwendigkeiten der Betroffenen eingehen als dies in einem Pflegeheim
möglich ist.
Zusätzlich ist der neue Gesichtspunkt
zu beachten, daß Frau Paul durch die Psychopharmaka gefährdet
ist. Von den Psychopharmaka geht kein Heilerfolg aus. Ein solcher ist nicht
einmal auch nur beabsichtigt. Die Verabreichung von Psychopharmaka erfolgt
aus rein institutionellen Gründen. Die körperlichen Beeinträchtigungen
und Schäden, die daraus resultieren können, sind unabsehbar.
Und wenn einmal etwas passierte oder aufgedeckt
wurde, wußten die Ärzte noch immer die Verantwortung auf andere,
z.B. die Gerichte abzuwälzen: „Wir haben die Frau nicht unter Pflegschaft
gestellt und eingewiesen. Diese Entscheidung hat das Gericht zu verantworten.“
Zum Sterben mag ein Pflegeheim gut sein,
nicht zum Leben. Dies ist allgemein, auch allgemein bekannt und gefürchtet.
Nicht erst seit dem auch schon seit Jahrzehnten beklagten „Pflegenotstand“
und den „Todesengeln“. Und selbst wenn es ums Sterben geht, so sterben
die Leute lieber daheim als in einer fremden, anonymen Atmosphäre
wie in einem Pflegeheim.
Nach allem, was inzwischen vorgefallen
ist, und in Anbetracht der Tatsache, daß es Frau Paul im Pflegeheim
keineswegs besser geht als zuhause, daß sie dort nicht aufgelebt
ist (wie sollte sie auch?), sondern abstumpft, sich zeitweise dagegen auflehnt,
dann wieder fast resigniert, neue Hoffnung schöpft, wieder enttäuscht
wird usw., sollte das Gericht als Beschwerdeinstanz in Bezug auf Entscheidungen
des Pflegers die Zustimmung zur Heimeinweisung zurücknehmen und die
Entlassung von Frau Paul nach Hause verfügen.
Frau D. würde nach wie vor gern Frau
Paul zu Hause pflegen und auch das Amt des Pflegers übernehmen. Sie
hat durch ihren bereits monatelangen Einsatz gezeigt, daß es ihr
Ernst damit ist. Sie ist dazu auch in der Lage. Es dürfte nicht schwer
sein, z.B. Zivildienstleistende oder Sozialstations-Schwestern zu finden,
die - vielleicht im Turnus, d.h. abwechselnd in bestimmten Zeitintervallen
- bei der Hauspflege mitwirken. Sowohl Herr Paul als auch Frau D. haben
bekundet, daß sie dies nicht ablehnen, sondern begrüßen
würden.
Soweit in aller Kürze die Ausführungen des Unterzeichners
in seinem Schriftsatz vom 15.6.90.
Dieser Schriftsatz wurde dem neu bestellten Pfleger, Herrn Rechtsanwalt
Schuster, zusammen mit den Eingaben von Herrn Paul übersandt mit der
Bitte, alles in seiner Möglichkeit Stehende zu tun, damit Frau Paul
nach Hause entlassen wird.
Der Pfleger bestätigte den Erhalt der Schriftsätze. Er, der
das Aufenthaltsbestimmungsrecht über Frau Paul ausübte, und jederzeit
hätte veranlassen können, daß sie entlassen wird, unternahm
jedoch nichts.
Das Landgericht Ravensburg fragte daraufhin an, ob der Unterzeichner
damit einverstanden sei, daß die Kammer ohne Voranmeldung Frau Paul
aufsucht und anhört und den Unterzeichner durch ein Protokoll hierüber
informiert (Anfrage vom 25.6.90).
Der Unterzeichner erklärte sein Einverständnis. In einer
Zeit, in der sich die Pressemeldungen häuften, daß die 'A
l t e n p f l e g e h e i m e z u S t e r b e h
ä u s e r n' werden (so die Titelüberschrift in
der Frankfurter Rundschau vom 28.6.90), und eine ‘W
e l l e v o n u n n a t ü r l
i c h e n T o d e s f ä l l e n
i n A l t e n h e i m e n ’
(ebenfalls Titelüberschrift in der Frankfurter Rundschau vom 13.9.90)
verzeichnet wurde, geschah daraufhin erst einmal 6 Wochen gar nichts.
Die FR berichtete, daß neue Bewohner häufig nur noch für
wenige Monate in den Heimen „verweilten“, weil sie „den Bruch“, den eine
Heimunterbringung darstellt, „nicht ertragen“ (so die Aussagen selbst von
Gesundheits- und Sozialbehördenseite). Während der Tagung der
Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin stellten makabrerweise die
Teilnehmer, also die verantwortlichen Ärzte, „eine starke Zunahme
unnatürlicher Todesfälle bei alten Menschen in Pflegeheimen und
Krankenhäusern“ fest. Es gebe „genügend Anhaltspunkte, daß
wir am Beginn einer solchen Entwicklung stehen“. Begründet wurde diese
Feststellung damit, daß „schon jetzt die Zahl der Todesfälle
in besonderem Maße zugenommen hat, bei denen Patienten offenbar zu
viel Psychopharmaka oder Herzmittel verabreicht bekommen haben und vergiftet
worden seien.“ Es sei zu fragen, „ob die in Kliniken und Pflegeheimen in
Wuppertal, Nürnberg und Wien bekannt gewordenen Fälle von Morden
an Patienten nur die Spitze eines Eisbergs“ seien.
Herr Paul und Frau D. besuchten weiterhin ihre Mutter im Pflegeheim
und übersandten Tonbandaufzeichnungen und Fotoaufnahmen, die bekundeten,
daß Frau Paul nach wie vor nach Hause entlassen werden wollte und
es ihr im Pflegeheim immer schlechter ging. Ihr trostloser, ins Leere blickender
Gesichtsausdruck leuchtete auf, wenn sie Frau D. oder ihren Sohn, Helmut
Paul, sah (vgl. Fotokopien der entsprechenden Fotos in Anlage). Sie lebte
während der Besuche förmlich auf, erkundigte sich nach der Tätigkeit
von Frau D. im Kindergarten, ließ sich schildern, was Frau D. da
genau zu tun habe, ob sie die Kinder betreue, bis diese in die Schule kämen
etc. (Tonbandprotokoll vom Besuch am 10.7.90). Sie klagte weiterhin darüber,
daß ihr das Essen und Trinken im Heim nicht schmecke, daß sie
unter Angstzuständen leide (Psychopharmakawirkung!) und Angst vor
den Schwestern habe (Tonbandprotokoll vom Besuch am 8.7.90). Als Herr Paul
selbst kurzzeitig im Krankenhaus war, besuchte Frau D. Frau Paul allein.
Frau Paul taten die Füße und der ganze Körper weh, weil
sie unbequem lag. Sie wollte umgedreht werden und die nassen Windeln gewechselt
haben. Sie klagte, daß sie sich so oft erbrechen müsse und ihr
schlecht sei. Sie interessierte sich für den Fotoapparat („Da ist
ein Lichtlein!“ „Ja, ich mache Fotos. Davon ist das.“) und das Tonbandgerät
(„Was ist das?“). Frau Paul erinnerte sich daran, wie sie früher an
der Dreschmaschine gearbeitet und anderen geholfen habe. Frau D. ging verständnisvoll
und warmherzig auf Frau Paul ein. (Tonbandprotokoll vom Besuch am 14.7.90)
Herr Paul blieb in regelmäßigem Brief- und Telefonkontakt
mit dem Unterzeichner und KRANKHEIT IM RECHT. Er informierte uns, wenn
er für wenige Tage zu Geschwistern fuhr, um sie dazu zu veranlassen,
seine Bemühungen um die Entlassung seiner Mutter zu unterstützten.
Telefonnotizen:
1.7.90: Anruf Herr Paul: Mutter Paul's Bett sei voll von Erbrochenem.
1.7.90: Anruf Frau D.: Mutter Paul habe teilweise Blut erbrochen. Der
Vater von Herrn Paul sei gestorben, nachdem er fast 1 Liter Blut erbrochen
habe. Sie hätten das Gesundheitsamt darüber informiert. Dr. Gonzer
sei unverschämt geworden.
4.7.90: Anruf Herr Paul: Er geht heute nochmal ins Pflegeheim. Seine
Mutter habe Wochen zuvor auch Blut gespuckt. Sein Vater sei daran (innere
Blutungen) gestorben.
5.7.90: Anruf Herr Paul: Seine Mutter sei bewußtseinsmäßig
in sehr gutem Zustand. Der körperliche Zustand sei momentan auch besser.
Sie lacht und macht Witze. „Ich sage gleich der Schwester, daß ich
zu Dir nach Hause will.“
13.7.90: Anruf Herr Paul: Mutter zur Krankenschwester: „Ich will heim
zu meinem Helmut ( = Sohn Helmut Paul )“ Krankenschwester: „Weshalb wollen
Sie heim?“ (?!!) Herr Paul hat sie täglich letzte Woche besucht. Sie
mußte sich mehrfach erbrechen. Der „Galgen“, mit dessen Hilfe Frau
Paul sich aufrichtete, sei entfernt worden. Die Klingel hänge - für
Frau Paul nicht erreichbar - hinter dem Bett. Pfarrer Laux wolle sich versetzen
lassen. Nachbarschaft läßt Frau Paul Grüße ausrichten.
Nur für einen einzigen Tag Besuch zuhause sei Tod seiner Mutter,
meinen Nachbarn. Würden bei der Pflege helfen.
20.7.90: Anruf Frau D.: Mutter Paul macht guten Eindruck. „Galgen“
und Klingel sind immer noch weg. Personal gibt keine Erklärung dafür.
Demnächst ist ihre Tätigkeit im Kindergarten beendet.
24.7.90: Anruf Herr Paul: Mutter in eigenen Ausscheidungen angetroffen.
Windeln aufgemacht: Mutter: „Was stinkt denn so?“ Frau D. wolle zu ihm
ziehen und Mutter Paul pflegen nach Entlassung. Die Eltern von Frau D.
sind einverstanden.
1.8.90: Anruf Herr Paul: Schwester und Schwager wollen sich einsetzen.
Können bezeugen, daß er seine Mutter gut gepflegt hat.
7.8.90: Anruf Herr Paul: Schwester und Schwager z.Zt. in Urlaub. Fühlen
sich mitschuldig, wenn sie nichts machen.
16.8.90: Anruf Frau D.: Sie schicken die Eidesstattliche Erklärung
von Schwester und Schwager. Herr Paul sei zwischendurch entmutigt, will
aber weiterkämpfen für seine Mutter. Sie unterstützt ihn.
27.8.90: Anruf Herr Paul: Mutter geht es besser, weil sie zur Zeit
keine Nervengifte bekommt. Verwandtschaft: „Krankenzimmer rieche nach Sterbezimmer.“
31.8.90: Anruf Herr Paul: Schwester und Schwager bereit, öfter
nach Frau Paul zu sehen, wenn sie zuhause ist. Merkfähigkeit von Frau
Paul gut, nachdem Psychopharmaka abgesetzt.
6.9.90: Anruf Herr Paul: berichtet von Besuch von Schwester und Schwager
im Heim. Frau Paul nach wie vor Brechreiz. Psychopharmaka noch abgesetzt.
...
26.9.90: Anruf Herr Paul: Mutter ist ganz apathisch. Sterben auf Raten
hat eingesetzt. Magen- und Darmbluten wieder. Dr. Moersch: „Ist zu alt.
Nichts zu machen.“ Dr. Moersch veranlaßt nichts, keine Verlegung
auf Krankenstation. Statt dessen Sterbebeistand (!). Herr Paul: Glaube
nicht, daß Mutter bis 18.10. (Verhandlungstermin) durchhält.
Krankenschwester: „Weil sie nicht heimkam, resigniert.“ Mutter bringt kaum
ein Wort raus, leise geflüstert, daß sie heim will. Hat wieder
Psychopharmaka bekommen.
- Sofort Pfleger anrufen! Soll Verlegung veranlassen.
abends: Anruf Herr Paul: Morgen früh will Pfleger in die Klinik.
Pfleger: Es sei ja noch offen, ob die Pflegschaft überhaupt rechtmäßig
sei.
27.9.90: Anruf Herr Paul: Mutter geht es unverändert schlecht.
Pfleger will erst morgen ins Heim gehen. Mutter wohl starke Schmerzmittel
bekommen, nicht ansprechbar. Pfleger: Schwierig. Ein Arzt geht nicht gegen
den andern vor (weil Dr. Moersch nichts mehr unternehmen will).
28.9.90: Anruf Herr Paul (13.07 Uhr): Pfleger will heute ins Heim gehen.
Mutter käseweiß. Spitze Nase. Tränen aus den Augen gelaufen.
28.9.90: Anruf Herr Paul (13.39 Uhr): Mutter tot. Pfleger zuvor im
Heim angerufen, gehört, daß Mutter tot. Pfleger: Daheim würde
sie vielleicht noch leben. Pfleger wolle hier anrufen. Herr Paul bedankt
sich für alles, was wir getan haben.
Bereits Ende Juli, also 3 Monate vor dem Tod von Frau Paul, hatte der
Unterzeichner beim Landgericht Ravensburg die Übersendung des Anhörungsprotokolls
angemahnt. Für den Fall, daß Frau Paul noch nicht angehört
worden sein sollte, wurde beschleunigte Bearbeitung beantragt.
Am 3.8.90 ging beim Unterzeichner die Stellungnahme vom Gesundheitsamt
Biberach, Frau Hancke-Laun, (vom 6.7.90) ein.
Die Vertreterin des Gesundheitsamts, diejenige, auf deren Betreiben
Frau Paul ins Pflegeheim eingewiesen wurde, obwohl das Vormundschaftsgericht
eine solche Einweisung abgelehnt hatte und obwohl über die Beschwerde
des Gesundheitsamts noch nicht entschieden worden war, Frau Hancke-Laun
also meinte: keine Pflegemängel, Frau Paul sei im Pflegeheim gut versorgt,
eine geeignete Pflegeperson für eine Hauspflege von Frau Paul lasse
sich nicht finden und Frau D. bezeichnete sie als ungeeignet. Auf die schönfärberischen
Auslassungen von Frau Hancke-Laun betreffend die Unterbringung und auf
die negativen Äußerungen betreffend Herrn Paul, Frau D. und
deren krankheitlich-rechtliche Vertretung ist im Einzelnen nicht einzugehen.
Festzuhalten ist, daß Frau Hancke-Laun in dieser Stellungnahme eine
Entlassung aus dem Pflegeheim nicht befürwortete.
Als Frau Hancke-Laun vom Tod von Frau Paul durch den Sohn, Herrn Helmut
Paul, unterrichtet wurde, behauptete sie: An ihr habe es nicht gelegen.
Sie hätte nichts dagegen gehabt, daß Frau Paul entlassen werde.
Es läge am Gericht.
Am 6.8.90 übersandte der Unterzeichner Herrn Paul auf Wunsch seiner
Schwester und seines Schwagers einen Entwurf für eine Eidesstattliche
Versicherung, in der die Äußerungen von Schwester und Schwager
schriftlich niedergelegt worden waren.
Mit Schreiben vom 8.8.90 teilte das Landgericht Ravensburg mit, daß
die Anhörung wegen des Urlaubs einzelner Kammermitglieder nicht vor
Ende August stattfinden könne.
Aus dem Anhörungsprotokoll vom 17.8.90, das dem Unterzeichner
am 7.9.90 zuging, geht eindeutig hervor, daß Frau Paul zu ihrem Sohn
Helmut nach Hause wollte. „Ich gehe lieber zum Helmut. Ich bin hier alleine.
Helmut würde gut für mich sorgen. Sie (= Frau D.) hat Kinder
betreut.“
Bei Befragungen des Pflegepersonals wird von diesem der Eindruck erweckt,
als ob das Erbrechen von Frau Paul mit Besuchen ihres Sohnes zusammenhänge.
Dies durch zeitliche Zusammenstellung, wobei auffällt, daß die
Tage ausgelassen werden, an denen Frau Paul erbrach und keinen Besuch erhalten
hatte.
Am 25.8.90 schrieben Schwester und Schwager von Herrn Helmut Paul,
die Eheleute R., an KRANKHEIT IM RECHT einen Bericht über ihre Feststellungen
anläßlich zweier Besuche von Frau Paul am 19.8.90 und am 24.8.90
und übersandten eine gemeinsame Eidesstattliche Versicherung, in der
sie dringend eine Entlassung aus dem Pflegeheim befürworteten.
Kopien des Schreibens und der Eidesstattlichen Versicherung vom 25.8.90
in Anlage.
Am 10.9.90 erhielt der Unterzeichner die Verfügung des Landgerichts
Ravensburg, mit der Termin auf den 18.10.90 anberaumt wurde.
Nachdem wir von der dramatischen Verschlechterung bei Frau Paul erfahren
hatten, richteten wir am 28.9.90 einen Eil-Brief an den Pfleger, Herrn
Rechtsanwalt Schuster (Kopie in Anlage).
Nachdem der Brief noch am Morgen zur Post getragen worden war, erhielten
wir die Nachricht, daß Frau Paul am Morgen desselben Tages verstorben
war.
Herr Paul ist inzwischen davon bedroht, daß er obdachlos wird,
weil die „Pflegekosten“ vom Sozialamt (etliche Tausend DM pro Monat Heimunterbringung!)
zurückgefordert werden unter Hinweis darauf, daß Frau Paul doch
Eigentümerin des Hauses ....straße war (bestehend aus 3 Zimmer,
Küche, Bad).
Kommentare von Außenstehenden: In einer Zeit, in der so viel
von Pflegenotstand gesprochen wird, in einer Zeit, in der beklagt wird,
daß Angehörige nicht mehr bereit sind, ihre Eltern und Verwandten
zu pflegen, in einer Zeit, in der von sich häufenden Todesfällen
in Altersheimen gesprochen wird, wird hier verhindert, daß der Sohn
seine Mutter pflegt. Da stehen einem die Haare zu Berge. Und keiner will
verantwortlich sein! Hinterher will es sowieso keiner gewesen sein. Die
verkraften es, daß Frau Paul durch ihre Tätigkeit oder Untätigkeit
gezwungen ist, gegen ihren Willen in einem Pflegeheim zu sterben. Aber
sie verkraften es nicht, vor anderen auch zu ihrer Verantwortung zu stehen.
Was folgt aus all dem? Die Sache ist nicht abgeschlossen. Es
handelte sich bei Frau Paul um alles andere als um „einen Einzelfall“.
Entweder muß durch Gesetz verboten werden, daß irgend jemand
noch zu Hause stirbt. Oder es muß durch Gesetz alles und alle verboten
werden, die so etwas verhindern (paradoxerweise gehören dazu auch
die Gerichte, die darüber zu entscheiden haben).
Die Medizin rühmt sich ihrer Pioniere die, viele Jahrhunderte
zurück, des Nachts Leichen auf Friedhöfen gestohlen haben, um
sie zu Forschungszwecken sezieren zu können. Und Todesstrafe drohte
denen, die dabei erwischt wurden.
Was, wenn künftig einmal Angehörige ihre noch lebenden Zwangsverschleppten
aus Altersheimen und dergleichen zurückholen und die Ärzteschaft,
samt Anhangsgebilden, von Parlament und Justiz dafür die Wiedereinführung
der Todesstrafe fordert, bezugnehmend auf die eigene heroische Gründerepoche?
Auch ohne dergleichen Aufwand wurde Frau Paul Opfer einer Exekution,
kommt doch als Täterin jedenfalls sie nicht in Betracht.
Der Tod von Frau Paul ist sicher kein ärztlicher Kunstfehler,
basiert er doch, nimmt man nur alles in allem, aus juristischer Sicht,
auf einer ärztlichen Dienstleistung, einer reifen, einer überreifen
Leistung, allerdings. Und es besteht Ausbreitungs- und Wiederholungsgefahr.
Frau Paul war „nur“ ein Einzelfall. Aber die präventive Abschreckung
gehört wohl auf ein anderes Blatt; hat man doch gerade als Jurist
viel darüber gelernt und als Bürger noch viel mehr darüber
zu hören, zu lesen, vielleicht auch schon zu spüren bekommen.
Zusammenfassung und Beurteilung: Ekelhaft und abschreckend,
aber rundum honoriert nach allen Regeln der ärztlichen Dienst- und
Gebührenordnung.
Schifferer
Rechtsanwalt
Nachtrag 30.10.1997
Der obige Schriftsatz wurde - wie alle
anderen in dieser Sache - von Herrn Helmut Paul in Zusammenarbeit mit Frontpatienten
verfaßt. Rechtsanwalt Schifferer, der Frontpatient geblieben ist,
hat ihn eingereicht.
Herr Paul hat vor Gericht inzwischen sämtliche
Verfahren gewonnen, das heißt
-
sein Haus behalten,
-
Obdachlosigkeit und Zwangsverbringung in die
Klapsmühle abgewendet,
-
Verfahrenskosten in voller Höhe abgewendet,
das heißt zum ausschließlichen Schaden der Gegenseite,
-
die Gesundheitsbeauftragte Hancke-Laun um
ihr Pöstchen gebracht,
-
den Pfarrer desgleichen,
-
den Arzt Dr. Moersch durch sämtliche
Instanzen vor das oberste Berufsgericht gebracht,
-
und die befaßten „Geier“, samt Richter,
Bürgermeister und sonstige Behördenvertreter, suchen noch heute
das Weite, wo immer Herr Paul in ihrer Nähe auftaucht.
Wer ist Herr Helmut Paul? Herr Paul ist derjenige,
über den KRANKHEIT IM RECHT auf sein Drängen hin folgende Notiz,
auch über Rundfunk, publik gemacht hat:
Da ist zum Beispiel ein ehemaliger
Psychiatrie-Patient, der die Schule nicht geschafft hat. Heute, nach einigen
Jahren gemeinsamen Kampf, wir und er, gegen die Ärzte, die seine Mutter
im Pflegeheim in den Tod gepflegt haben, kann er seine Sachen vor Behörden
und Gericht ohne uns und auch ohne Rechtsanwalt selbst vertreten, - und
er gewinnt gegen die! Er berät inzwischen auch andere darüber,
was sie tun können.
MFE Sigmaringen/Hohenstaufen