Die urärztliche Klasse des Modern-EuthaNAZIsmus, nach ihrer schmählichen Niederlage in Luxemburg, versucht, ungeachtet aller Anklänge an die ältesten Herodeskomplexe des Kindermordens, nach Belgien auszuweichen.

Die urärztliche Klasse des Modern-EuthaNAZIsmus, nach ihrer schmählichen Niederlage in Luxemburg, versucht, ungeachtet aller Anklänge an die ältesten Herodeskomplexe des Kindermordens, nach Belgien auszuweichen. Dabei hatte doch Belgien eines der ersten deutschen KZs schon bald nach Kriegsbeginn eingerichtet. Es hätte also keins gefehlt. Diese Ärzteklasse sucht jetzt nach dem Gesetz zum ungestraften Kindermord im Massenmaßstab, das den Luxemburgern zum Debakel geraten ist und schon Äonen vorher denen vom Stamm Herodes und Herodias, fluchbeladen bis heutzutag und in alle Ewigkeit, mit und ohne Kanzelpredigten.

Ja, aber gewiß doch: die rechtlich Abgesegneten haben das Recht auf den Rohstoff Kind. Die Kinder aber haben das Recht zu sterben, wie schon in den 60ern des vergangenen Jahrhunderts mit seinem heimtückischen Mord am unvergessenen Präsidenten des Kongo. Ja, die Ärzteklasse hat viele Gesichter. Ihre Mörderfratze war schon damals in Belgien deutlich genug.

Blutrünstig und foltergierig haben belgische Stämme schon einem Julius Caesar Furcht und Schrecken eingejagt. Päpste waren damals noch nicht in Mode. Für Kindermord kamen bekanntlich erst neulich bulgarische Krankenschwestern, samt einem palästinensischen Arzt, ins Gerede und knapp noch einmal am Galgen vorbei.

In befestigten Kliniken Belgiens war ein Jean Améry unter deutschem Protektorat. Hungerstreikenden Gefangenen unter ärztlicher Nutritionstortur hat er im Fernsehen 1974 auf die Fangfrage eines gewissen Werner Höfer zugerufen, wider und gegen alle ärztliche Vernunft: nicht aufgeben. Es war immerhin nötig, daß sein Berufskollege Sebastian Haffner sich ihm, der auch schon und über Benelux hinaus Auschwitz, Buchenwald und Bergen-Belsen hinter sich hatte, angeschlossen hat und dies Jahrzehnte nach Kriegsende auch für die Beneluxländer.

Nochmals: auf Kindermord steht die Todesstrafe und in ganz Europa ist das so und nicht anders. Seit Luxemburg bleibt es beim weiteren Sieg der Patientenklasse über die Ärzteklasse. Patientenklasse ist und bleibt die erste Bürgerpflicht. Patientenklasse durch dick und dünn. Da hilft kein Ausweichversuch, keine Rechtshändelei.

 

PF/SPK(H), 04.04.2008