Offene Abrechnungen
Es sind schon in den ersten Wochen nachstehend abgedruckter Spontaninitiative 
Hunderte beigetreten. 
Aktenzeichen: 110 AR 3143/98 
Wenn auch Sie dem Antrag beitreten wollen, können Sie auf die nachstehende Seite 
Ihren Namen, Ihre Anschrift und das Datum eintragen und unterschreiben. Bitte 
trennen Sie dann die Seite aus der Patientenstimme heraus und senden Sie diese 
an: 
KRANKHEIT IM RECHT 
PATHOPRAKTIK MIT JURISTEN 
Straße: U 5, 18 
D-68161 Mannheim 
Fax: 0049/621/1564174 
Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen 
zur Verfolgung von NS-Verbrechen 
Schorndorfer Str. 58 
71638 Ludwigsburg 
Hiermit ergeht an die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Verfolgung von NS-Verbrechen zuständigkeitshalber der
Antrag,
die verantwortliche Bundesärztekammer im Einvernehmen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen
zu verurteilen,
die Einkünfte aufgrund des Nichtentzugs der Approbation bei den KZ-Ärzten,
namentlich Dr. Hans Münch, Dr. Joseph Mengele, Dr. Kurt Borm, 
an die Einrichtung KRANKHEIT IM RECHT, U 5, 18, D-68161 Mannheim, zu 
entrichten , und zwar in voller Höhe, d.h. pro Arzt (bei vorsichtiger 
Schätzung) etwa DM 5.000.000,-- (DM fünf Millionen), zuzüglich Zinsen. 
Begründung: 
Als Patienten des von ihnen gegründeten Sozialistischen Patientenkollektiv (SPK) 
haben namentlich die Ärzte Dr. Ursel Huber und Dr. Wolfgang Huber 
aufgrund ihres durch wachsame Erfahrung und Kenntnisse gereiften Eintretens für 
die Interessen der Patienten 
und aufgrund ihrer Ablehnung, mit KZ-Ärzten auch nur die Approbation gemeinsam 
haben zu können, 
durch Strafe des Entzugs der Approbation, verbunden mit Berufsverbot, diese 
durch Zwangsmitgliedschaft an eine Approbation gebundene Einkommensquelle 
lebenslänglich verloren, mit entsprechendem Verdienstausfall, 
und dies 29 Jahre nach Beseitigung des Nationalsozialismus, aber nach auch somit 
offenkundigem Fortbestehen der Ärzteherrschaft (Iatrokratie) im 
NS-Nachfolgestaat Bundesrepublik. 
Da sich die Dres. Huber weiterhin weigern, auch nur einen einzigen Pfennig von 
diesen (wörtl.:) „fortbestehenden KZ-Ärztekammerärzten und Morastblüten
der weltweit allein herrschenden Ärzteklasse 
anzunehmen“, treten sie die geforderten Gelder ab an KRANKHEIT IM RECHT, 
PATHOPRAKTIK MIT JURISTEN; U 5, 18, D-68161 Mannheim, das 
die Kontinuität des Sozialistischen Patientenkollektiv als SPK/PF(H) in Tat 
und Schrift gewährleistet. Die Abtretung erfolgt zur zweckgebundenen Verwendung 
als revolutionäres Produktionsmittel und zur
Bekämpfung von heutigen und 
damaligen Ärzteverbrechen. 
Unterschrift: 
  
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