SPK/PF(H)
Offene Abrechnungen
Es sind schon in den ersten Wochen nachstehend abgedruckter Spontaninitiative
Hunderte beigetreten.
Aktenzeichen: 110 AR 3143/98
Wenn auch Sie dem Antrag beitreten wollen, können Sie auf die
nachstehende Seite Ihren Namen, Ihre Anschrift und das Datum eintragen
und unterschreiben. Bitte trennen Sie dann die Seite aus der Patientenstimme
heraus und senden Sie diese an:
KRANKHEIT IM RECHT
PATHOPRAKTIK MIT JURISTEN
Straße: U 5, 18
D-68161 Mannheim
Fax: 0049/621/1564174
Absender:
Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen
zur Verfolgung von NS-Verbrechen
Schorndorfer Str. 58
71638 Ludwigsburg
Datum:
Hiermit ergeht an die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur
Verfolgung von NS-Verbrechen zuständigkeitshalber der
Antrag,
die verantwortliche Bundesärztekammer im Einvernehmen mit den
Kassenärztlichen Vereinigungen
zu verurteilen,
die Einkünfte aufgrund des Nichtentzugs der Approbation bei den
KZ-Ärzten,
namentlich Dr. Hans Münch, Dr. Joseph Mengele, Dr. Kurt Borm,
an die Einrichtung KRANKHEIT IM RECHT, U 5, 18, D-68161 Mannheim, zu
entrichten , und zwar in voller Höhe, d.h. pro Arzt (bei vorsichtiger
Schätzung) etwa DM 5.000.000,-- (DM fünf Millionen), zuzüglich
Zinsen.
Bank: Dresdner Bank Mannheim, BLZ: 670 800 50,
Konto-Nummer: 6 628 011-01, Konto-Inhaber: KRANKHEIT IM RECHT.
Begründung:
Als Patienten des von ihnen gegründeten Sozialistischen Patientenkollektiv
(SPK) haben namentlich die Ärzte Dr. Ursel Huber und Dr. Wolfgang
Huber
aufgrund ihres durch wachsame Erfahrung und Kenntnisse gereiften Eintretens
für die Interessen der Patienten
und aufgrund ihrer Ablehnung, mit KZ-Ärzten auch nur die Approbation
gemeinsam haben zu können,
durch Strafe des Entzugs der Approbation, verbunden mit Berufsverbot,
diese durch Zwangsmitgliedschaft an eine Approbation gebundene Einkommensquelle
lebenslänglich verloren, mit entsprechendem Verdienstausfall,
und dies 29 Jahre nach Beseitigung des Nationalsozialismus, aber nach
auch somit offenkundigem Fortbestehen der Ärzteherrschaft (Iatrokratie)
im NS-Nachfolgestaat Bundesrepublik.
Da sich die Dres. Huber weiterhin weigern, auch nur einen einzigen
Pfennig von diesen (wörtl.:) „fortbestehenden KZ-Ärztekammerärzten
und Morastblüten der weltweit allein herrschenden Ärzteklasse
anzunehmen“, treten sie die geforderten Gelder ab an KRANKHEIT IM RECHT,
PATHOPRAKTIK MIT JURISTEN; U 5, 18, D-68161 Mannheim, das die Kontinuität
des Sozialistischen Patientenkollektiv als SPK/PF(H) in Tat und Schrift
gewährleistet. Die Abtretung erfolgt zur zweckgebundenen Verwendung
als revolutionäres Produktionsmittel und zur Bekämpfung von heutigen
und damaligen Ärzteverbrechen.
Unterschrift: