Gerichtlicher Antrag,
die Klage gegen die Schnüffelkraken in Sachen Volksverhetzung zu erzwingen

 

KRANKHEIT IM RECHT teilt mit:

Datum: 22.08.2005

Rechtsanwältin Ingeborg Muhler
Mannheim

Oberlandesgericht Karlsruhe
Hoffstr. 10

76133 Karlsruhe

Az. 503 Js 12894/05 - Staatsanwaltschaft Mannheim
Az. Zs 1201/05 - Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe

Ermittlungsverfahren gegen Kuno Dünhölter
Andreas Praefcke
Dominik Bach
Kurt Jansson
Hauke Zuehl
alias Zinnmann
alias Dickbauch (Vorname Marc) u.a.

(alle Beschuldigten sind beteiligt an der sog. Enzyklopädie Wikipedia)

wegen Volksverhetzung u.a.

Antrag auf Durchführung des Klageerzwingungsverfahrens

Rechtsanwältin Ingeborg Muhler,  Mannheim - Antragstellerin

Hiermit wird

ANTRAG

auf Durchführung des

KLAGEERZWINGUNGSVERFAHRENS

gemäß § 172 Abs. 2 StPO gestellt.

Zugleich wird beantragt, gemäß § 173 Abs. 3 StPO weitere Ermittlungen durchzuführen, insbesondere hinsichtlich der Personalien und der Anschrift der Beschuldigten mit den Decknamen "Zinnmann" und "Dickbauch".

Der vorliegende Antrag auf Durchführung des Klageerzwingungsverfahrens richtet sich gegen

  1. den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Karlsruhe vom 18.07.2005, der Unterzeichnerin zugegangen am 25.07.2005, Az. Zs 1201/05,
  2. den Bescheid der Staatsanwaltschaft (StA) Mannheim vom 11.05.2005, zugegangen am 17.05.2005, Az. 503 Js 12894/05.

 

Übersicht:
A

Die rechtlichen Voraussetzungen für den Antrag auf Durchführung des Klageerzwingungsverfahrens sind erfüllt

B

Tatsachen und Beweismittel, welche die Erhebung der öffentlichen Klage begründen

1. Sachverhalt

a) Strafanzeige gegen die Beschuldigten vom 27.04.2005

b) Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 11.05.2005

c) Beschwerde vom 23.05.2005 und Beschwerdebegründung vom 28.06.2005, zugleich Auseinandersetzung mit dem Bescheid der Staatsanwaltschaft Mannheim und rechtliche Würdigung

d) Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 18.07.2005

2. Auseinandersetzung mit dem Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 18.07.2005 und rechtliche Würdigung

A

Die rechtlichen Voraussetzungen für den Antrag auf Durchführung des Klageerzwingungsverfahrens sind erfüllt

  1. Die Antragstellerin ist berechtigt, den Antrag gemäß § 172 Abs. 2 StPO zu stellen. Durch die Straftat der Volksverhetzung, die den Beschuldigten zur Last gelegt wird, ist auch die Antragstellerin, selbst aktive Teilnehmerin am Sozialistischen Patientenkollektiv (SPK) von 1970 bis 1971, in ihren Rechten verletzt.
  2. Das angezeigte Delikt ist ein Offizialdelikt und kann nicht auf dem Privatklageweg verfolgt werden.
  3. Fünf der Anzuklagenden sind namentlich bekannt. Es handelt sich um
    a) Dominik Bach
    b) Kuno Dünhölter,
    c) Kurt Jansson
    d) Andreas Praefcke
    e) Hauke Zuehl

    Die jeweiligen Privatanschriften sind nicht nur den Staatsanwaltschaften und Gerichten wohlbekannt.

    Anonym blieben bisher die Beschuldigten mit den Decknamen "Zinnmann" und "Dickbauch" und "Philipendula". Deren Namen und Anschriften sind noch zu ermitteln.
     
  4. Der Antrag nach § 172 Abs. 2 StPO ist fristgerecht gestellt. Das Ende der Monatsfrist fällt auf Donnerstag, den 25.08.2005.
  5. Auch die sonstigen Fristerfordernisse sind erfüllt, wie sich aus dem Gang des Verfahrens ergibt.
  1. Mit Schreiben vom 27.04.2005 erstattete die Antragstellerin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim weitere Strafanzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung u.a. (Wortlaut der Strafanzeige hier vollständig wiedergegeben auf Seite 4 f).
  2. Mit Schreiben vom 11.05.2005, eingegangen bei der Antragstellerin am 17.05.2005, Az. 503 Js 12894/05, teilte Herr Staatsanwalt Grossmann, Staatsanwaltschaft Mannheim mit, daß das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist (hier vollständig wiedergegeben auf Seite 6 f).
  3. Mit Schreiben vom 23.05.2005 legte die Antragstellerin hiergegen Beschwerde ein (vollständig wiedergegeben auf Seite 8). Die Beschwerde ist fristgerecht am 23.05.2005 bei der Staatsanwaltschaft Mannheim eingegangen.
  4. Mit Schreiben vom 28.06.2005 wurde die Beschwerde begründet (vollständig wiedergegeben auf Seite 8 ff). Zugleich wurde die Wiederaufnahme der Ermittlungen beantragt.
  5. Mit Schreiben vom 18.07.2005, der Antragstellerin am 25.07.2005 zugegangen, teilte Herr Oberstaatsanwalt Leber, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe mit, daß der Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft keine Folge gegeben werde (hier vollständig wiedergegeben auf Seite 24 f).

Hiergegen richtet sich der vorliegende Klageerzwingungsantrag nach § 172 Abs. 2 StPO.

Alle in Bezug genommenen Schreiben sind entweder wiedergegeben durch vollständige wörtliche Zitierung oder sie sind im Anhang beigefügt und werden durch Unterschrift der Unterzeichnerin vollinhaltlich zum Gegenstand des vorliegenden Antrags gemacht.

Die formalrechtlichen Voraussetzungen für den vorliegenden Antrag auf Durchführung des Klageerzwingungsverfahrens sind somit erfüllt, insbesondere ist der Antrag fristgerecht gestellt, d.h. vor Ablauf der Frist am 25.08.2005.

 

B

Tatsachen und Beweismittel, welche die Erhebung der öffentlichen Klage begründen

1. Sachverhalt

Zur Darstellung des Sachverhalts wird hier der Inhalt der Strafanzeige vom 27.04.2005 gegen die Beschuldigten in vollem Wortlaut wiedergegeben:
Das im Betreff genannte Aktenzeichen (503 Js 7300/05) ist das Aktenzeichen in dem Parallelverfahren gegen die Beschuldigten wegen Volksverhetzung, krimineller Vereinigung u.a..

Staatsanwaltschaft Mannheim
Abteilung 5
z.Hd. Herrn Staatsanwalt Grossmann
L 4, 15
68161 Mannheim

Datum: 27.04.2005

Az. 503 Js 7300/05

Ermittlungsverfahren gegen Dünhölter, Praefcke, Bach, Jansson, Zinnmann wegen Verd. d. Volksverhetzung

Betr.: Weitere Strafanzeige

Herr Andreas Praefcke, mit Gesamt-Wikipedia, und namentlich den Herren alias Dickbauch (Vorname Marc), alias Zinnmann, Dominik Bach und Kuno Dünhölter betreiben weiterhin auf internationaler Ebene Volks- und Völkerverhetzung, indem sie neuerdings die Patientenklasse und ihre bezüglichen Äußerungen als Müll und Abfall bezeichnen.

Schon vor Beginn des letzten Weltkriegs hat eine solche Verhetzung 275.000 Leute das Leben gekostet, obwohl schon damals Mord und Massenmord juristisch noch allemal verboten waren. Späterhin war es unter der Ärztediktatur allen Rechtsanwälten verboten, auch im Einzelfall und auf Antrag der Hinterbliebenen, gegen die Mordaktion vorzugehen.

Praefcke setzt sich über die genannten Zusammenhänge hinweg und läßt die unterzeichnende Rechtsanwältin anprangern, und zwar durch einen nachgeschobenen persönlichkeitsverletzenden und geschäftsschädigenden Hinweis in seinem eigenen Text. Dafür hat er sich des Hauke Zuehl (Klarname: Hauke Zuehl) bedient.

Ging es der Ärzteklasse und ihren Anhangsgebilden damals um die Ausmerzung sogenannten "lebensunwerten Lebens", dann sucht Herr Andreas Praefcke heute mit der Ausschaltung der Justiz einen ersten Präzedenzfall zu schaffen.

Die Untersuchung des Herrn Andreas Praefcke auf seine Rechtsfähigkeit unter psychiatrischer Begutachtung ist hiermit förmlich

beantragt,

erscheint diese doch vordringlich beweiserheblich im laufenden Ermittlungsverfahren.

Muhler
Rechtsanwältin

Beweismittel:

Anlage 1: Ausdruck aus Wikipedia, Benutzer Diskussion: Andreas Praefcke, mit Praefcke-Eintrag vom 21.04.2005, 19:36 Uhr: "Please note: ... those who ... spam this talk ..."

Anlage 2: Ausdruck aus Wikipedia englisch, Text über das SPK, Textversion vom 23.04.2005, 11.26 Uhr, darin: "A group of some individuals, amongst them Ingeborg Muhler, a lawyer in Mannheim, ..."

Anlage 3: Versionsgeschichte ("History") zu diesem Eintrag: "11:26, 23 Apr 2005 HaukeZuehl (lawyer named; Link to Mannheim)"

 

Dies der Text der Strafanzeige vom 27.04.2005.
Die in der Strafanzeige bezeichneten Beweismittel (Anlagen 1-3) sind in Anhang 1-3 dem vorliegenden Klageerzwingungsantrag beigefügt und Bestandteil dieses Antrags.

Die angezeigten Beschuldigten wurden im Rahmen des auf die neue Anzeige eingeleiteten Ermittlungsverfahrens nicht vernommen. Nach der Mitteilung durch die StA Mannheim über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wurden keine weiteren Ermittlungen in die Wege geleitet. Auch der anonym gebliebene Beschuldigte alias Zinnmann und der Mitbeschuldigte alias Dickbauch wurden namentlich nicht ermittelt.

Mit Bescheid vom 11.05.2005 stellte die Staatsanwaltschaft Mannheim das Ermittlungsverfahren nach § 172 Abs. 2 betreffend den Tatbestand der Volksverhetzung ein. Der Bescheid ist bei der Antragstellerin am 17.05.2005 eingegangen.

Hinsichtlich der den Beschuldigten angelasteten Beleidigungsdelikte wurde auf den Privatklageweg verwiesen.

Nachfolgend wird der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 11.05.2005 im Wortlaut wiedergegeben:

Aktenzeichen: 503 Js 12894/05

Mannheim, 11.05.2005

Ermittlungsverfahren gegen Kuno Dünholter,
Andreas Praefcke
Dominik Bach
Kurt Jansson
Zinnmann
Hauke Zuehl

wegen Volksverhetzung

Strafanzeige vom 27.04.2005

Sehr geehrte Frau Muhler,

das Ermittlungsverfahren habe ich mit Verfügung vom 04.05.2005 gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozeßordnung eingestellt.

Gründe:

Der Tatbestand der Volksverhetzung i.S.v. § 130 StGB ist nicht erfüllt, da die in Rede stehenden Internetbeiträge keinen Angriff auf die Menschenwürde enthalten. Ein solcher wird weder durch die Verwendung des Ausdrucks "spam" für unerwünschte Zusendungen verwirklicht, noch durch Nennung der Anzeigeerstatterin RAin Muhler als Repräsentantin des SPK nebst Herstellung von Bezügen zur RAF.* Hinsichtlich möglicher Beleidigungsdelikte wird gemäß §§ 374 ff StPO auf den Privatklageweg verwiesen.
Im übrigen wird auf die Einstellungsverfügung vom 25.04.2005 im Parallelverfahren 503 Js 7300/05 Bezug genommen.

* Widerlegt!: ("Bewertung", Staatsanwalt Grossmann, s.u.)
Kommentar: abstrus-inkohärenter Praefcke-Faselzusammenhang

Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt.

Hochachtungsvoll
gez. Grossmann
Staatsanwalt

Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird.

Beschwerdebelehrung

Gegen diesen Bescheid können Sie binnen 2 Wochen nach Zugang Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Stabelstr. 2, 76133 Karlsruhe erheben.

Die Beschwerde kann innerhalb dieser Frist auch bei der Staatsanwaltschaft Mannheim eingelegt werden.
 
Die Einstellungsverfügung vom 25.04.2005 in dem Verfahren Az. 503 Js 7300/05 lautet:

Staatsanwaltschaft Mannheim 25.04.2005
- 503 Js 7300/05 ./. Dünhölter u.a. -

Anlage zur Einstellungsverfügung nach § 170 Abs. 2. StPO

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich durch Veröffentlichung in der Internet-Enzyklopädie "Wikipedia" wegen Volksverhetzung sowie Beleidigungsdelikten (§§ 185 ff StGB) zum Nachteil der Anzeigeerstatterin RAin Ingeborg Muhler bzw. des Sozialistischen Patientenkollektivs (SPK) und/oder seiner (früheren) Angehörigen strafbar gemacht zu haben. Insbesondere wendet sich die Anzeigeerstatterin dagegen, dass das SPK mit der Rote Armee Fraktion (RAF) in Verbindung gebracht wird.

Die beanstandeten Veröffentlichungen zum Stichwort Sozialistisches Patientenkollektiv haben u.a. folgenden Wortlaut (Bl. 35):

"In dem auf 500 Patienten gewachsenen Kollektiv machten Strafverfolger einen <inneren Kern> aus, den sie als <Kriminelle Vereinigung> bezeichneten. Einige Mitglieder des SPK wechselten später zur RAF. Dazu gehörten u.a. *..."

* Widerlegt!: ("Bewertung", Staatsanwalt Grossmann, s.u.)
Kommentar: abstrus-inkohärenter Praefcke-Faselzusammenhang

a) Vorwurf der Volksverhetzung

Der Tatbestand des § 130 Abs. 1, 2 StGB verlangt, dass zu Hass, Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufgefordert oder deren Menschenwürde durch Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumden angegriffen wird. All dies kann den in Rede stehenden Internetbeiträgen, die sich lexikalisch mit dem SPK, dessen Geschichte und Bedeutung befassen, nicht entnommen werden. Dessen Bewertung mag im einzelnen streitig sein. Dass den Mitgliedern oder Anhängern des SPK durch die Artikel ihr ungeschmälertes Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft bestritten und sie als "unterwertige Menschen" bezeichnet werden sollen, ist jedoch nicht anzunehmen (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, § 130 Rdnr. 12). Ein Angriff auf die Menschenwürde ist nicht zu erkennen. Letztlich würde sich auch kein entsprechender Vorsatz der Autoren nachweisen lassen.

b) Vorwurf der Beleidigung etc.

Hinsichtliche des Vorwurfs der Beleidigung/üblenNachrede/Verleumdung wird gemäß §§ 374 ff. StPO auf den Privatklageweg verwiesen. Insoweit kann dahinstehen, ob die in dem allgemein gehaltenen Beitrag namentlich nicht erwähnte Anzeigeerstatterin, sonstige SPK-Angehörige oder etwa das SPK als solches vorliegend überhaupt Opfer von Beleidigungsdelikten sein können (Problematik der sog. Beleidigung unter Kollektivbezeichnungen und der Kollektivbeleidigung, vgl. Tröndle/Fischer, StGB, Vor § 185, Rdnr. 9 ff.). Es kann auch offen bleiben, ob Frau Muhler für das SPK einen wirksamen Strafantrag stellen konnte und ob die dreimonatige Antragsfrist des § 77 b StGB gewahrt wurde.

Grossmann
Staatsanwalt

 

Mit Schreiben vom 23.05.2005 legte die Antragstellerin hiergegen Beschwerde ein. Die Beschwerde ist fristgerecht am 23.05.2005 bei der Staatsanwaltschaft Mannheim eingegangen. Sie wurde dort direkt abgegeben.

Staatsanwaltschaft Mannheim
Abteilung 5
z.Hd. Herrn Staatsanwalt Grossmann
L 4, 15
68161 Mannheim

Datum: 23.05.2005

Az. 503 Js 12894/05

Ermittlungsverfahren gegen Dünhölter, Praefcke,
Bach, Jansson, Zinnmann, Zuehl
wegen Volksverhetzung

Strafanzeige vom 27.04.2005

Bescheid der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 11.05.2005, zugegangen am 17.05.2005

Gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 11.05.2005 wird hiermit

Beschwerde

eingelegt.

Begründung erfolgt nach Akteneinsicht.

Es wird Akteneinsicht und die Übersendung der Ermittlungsakten zwecks Einsichtnahme in meine Kanzlei beantragt.

Muhler
Rechtsanwältin

 
Mit Schreiben vom 28.06.2005 wurde die Beschwerde begründet. Zugleich wurde die Wiederaufnahme der Ermittlungen beantragt.

Staatsanwaltschaft Mannheim
Abteilung 5
z.Hd. Herrn Staatsanwalt Grossmann
L 4, 15

68161 Mannheim

Datum: 28.06.2005

Az: 503 Js 12894/05

Ermittlungsverfahren gegen
Kuno Dünhölter
Andreas Praefcke
Dominik Bach
Kurt Jansson
alias Zinnmann,
Hauke Zuehl
alias Dickbauch (Vorname Marc) u.a.
– alle Beschuldigten sind beteiligt an der sog. Enzyklopädie Wikipedia –

wegen Volksverhetzung
Strafanzeige vom 27.04.2005
Beschwerde vom 23.05.2005
gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens in obiger Sache

Beschwerdebegründung, zugleich Antrag auf Wiederaufnahme der Ermittlungen,

sowie neue Strafanzeige gegen Andreas Praefcke

Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ist rechtsfehlerhaft.

Der Staatsanwalt hat verkannt, worum es in der Strafanzeige tatsächlich ging. Demzufolge greift die Begründung für die Einstellung des Verfahrens rechtlich und tatsächlich zu kurz.

Wir hatten in dem Beweisstück (Praefcke-Artikel über das SPK in der englischsprachigen sog. Wikipedia-Enzyklopädie) den Namen der Unterzeichnerin markiert. Staatsanwalt Grossmann brachte den Namen der Unterzeichnerin fälschlicherweise in Verbindung mit einer in diesem Artikel genannten Organisation und unterstellte, es ginge der Unterzeichnerin vor allem darum, mit dieser Organisation nicht in Verbindung gebracht zu werden. Er verwies diesbezüglich in seiner Einstellungsverfügung vom 11.05.2005 wegen Beleidigungsdelikten auf den Privatklageweg.

Tatsächlich hatten wir jedoch Folgendes zur Anzeige gebracht:

  1. Herr Andreas Praefcke im Verein mit den anderen genannten Beschuldigten betreibt Volksverhetzung, indem er die Patientenklasse und ihre diesbezüglichen Äußerungen als Müll ("spam") und Abfall bezeichnet.
  2. Die Wikikpedia-Straftäter betreiben, zusammen mit dem Beschuldigten Praefcke, Hetze gegen die anwaltliche Tätigkeit der Unterzeichnerin und sie zielen darauf ab, insgesamt jegliche rechtliche und justitielle Kontrolle über Wikipedia abzuschaffen.

 

Ad I

Herr Andreas Praefcke im Verein mit den anderen genannten Beschuldigten betreibt Volksverhetzung, indem er die Patientenklasse und ihre diesbezüglichen Äußerungen als Müll ("spam") und Abfall bezeichnet.

  1. Es ging nicht um die Abwehr "unerwünschter Zusendungen".

Die Verwendung des Ausdrucks "spam" für "unerwünschte Zusendungen" enthalte "keinen Angriff auf die Menschenwürde", schreibt der Staatsanwalt. Das ist so selbstverständlich wie ohne Bezug zur vorliegenden Sache. Es geht im Vorliegenden jedoch nicht um das, was man gemeinhin unter "spam" versteht.

Die Anwendbarkeit des Ausdrucks "spam" setzt voraus,

  1. daß es sich um Zusendungen an eine (private) E-Mail-Adresse handelt, und
  2. daß der Zweck der Zusendung nicht die Übermittlung einer Nachricht ist, sondern daß es um Belästigung des Inhabers der privaten E-Mail-Adresse geht.

Beides trifft vorliegend nicht zu.

Die Wikipedia-Seiten des Beschuldigten Praefcke (er hat mehrere) sind keine E-Mail-Adressen, die nur einem beschränkten, vom Inhaber der E-Mail-Adresse selbst bestimmten Personenkreis zugänglich sind. Die Wikipedia-Seiten auch des Andreas Praefcke sind öffentlich zugänglich und ausdrücklich für Zusendungen bestimmt. Es sind keine Privatadressen. Im Vorliegenden ging es um eine öffentliche Auseinandersetzung auf einer Wikipedia-Diskussionsseite.

Es ging also nicht um die Abwehr "unerwünschter Zusendungen" an eine private
E-Mail-Adresse. Es ging vielmehr darum, daß der Beschuldigte Praefcke Patienten samt ihren Äußerungen als Müll und Abfall bezeichnete.

Vorgang: In der englischen Wikipedia stand eine kurze Notiz zum SPK. Diese wenigen Zeilen wurden von dem Beschuldigten Praefcke, sogenannter Wikipedia-Administrator und Vereinsmitglied bei Wikimedia Deutschland e.V., umgearbeitet in einen patientenfeindlichen Artikel, in welchem er unter anderem auch die Unterzeichnende diffamierte, insbesondere aber deren anwaltliche Tätigkeit. Aus der sogenannten Versionsgeschichte zu dieser Seite und aus der dazugehörigen Diskussionsseite geht folgendes hervor: Es gab zu diesem Falsch-Eintrag über das SPK richtigstellende Kommentare ("some comments") auf den dafür vorgesehenen Diskussionsseiten. Der Beschuldigte Praefcke hat diese Diskussionsbeiträge diktatorisch gelöscht. Diese von ihm gelöschten Texte wurden von den Kommentatoren wieder auf die Diskussionsseite plaziert, eine Kopie ging an die von dem Beschuldigten Praefcke selbst betriebenen Seiten in Wikipedia.

Diskussionsseiten in Wikipedia sind dafür eingerichtet, daß alle Benutzer, d.h. auch alle Leser, Stellungnahmen, Fragen, Kommentare und dergleichen eintragen können. Wenn also, wie vorgesehen, Kommentare eingetragen werden, hat das mit "spam" nicht das Geringste zu tun. Vielmehr hat der Angezeigte Praefcke dasjenige unterbunden, was angeblich bei Wikipedia das Wichtigste sei: rege Beteiligung und Diskussion.

Andere haben die von ihm unterbundene Diskussion wieder in Gang gebracht, indem sie die von dem Beschuldigten Praefcke gelöschten Texte wieder öffentlich zur Verfügung stellten. Diese richtigstellenden Kommentare hat der Beschuldigte Praefcke nicht einfach nur gelöscht. Er hat sie obendrein in volksverhetzender Weise als "spam" bezeichnet.

 

  1. Die Verwendung des Ausdrucks "spam" ist in dem krankheitsfeindlichen Kontext der Wikipedia-Einträge zu gewichten als Volksverhetzung und da international betrieben darüber hinaus als Völkerverhetzung durch die angezeigten Straftäter.

Die Äußerung "spam", gerichtet gegen Patienten und gegen deren Äußerungen, sowie die weiteren Internet-Äußerungen der angezeigten Straftäter sind rechtlich zu beurteilen im patienten- und krankheitsfeindlichen Gesamtkontext der Auslassungen der genannten Straftäter seit Ende Oktober 2004. Grundlage der Äußerungen ist die krankheitsfeindliche Einstellung der Straftäter, die sich in ihren Internet-Auslassungen niederschlägt, und zwar in volks- und völkerverhetzender Weise. Dies alles begehen sie im Massenmaßstab, berühmen sich die angezeigten Wikipedia-Straftäter doch eines nach Millionen zählenden Lesepublikums. Ihre Hetze gegen Krankheit, gegen Patienten (und wer ist nicht krank?!), schließlich auch gegen die Unterzeichnende, gegen PF/SPK(H) und gegen die Patientenklasse insgesamt, geht massenmedial elektronisch in alle Welt [siehe hierzu auch unsere Beschwerdebegründung im Verfahren gegen Bach, Dünhölter,Jansson, Praefcke, alias Zinnmann wegen Volksverhetzung, krimineller Vereinigung (Aktenzeichen: 503 Js 7300/05)].

Die Straftaten der Beschuligten sind rechtlich zu beurteilen auf dem Hintergrund einer patientenfeindlichen ärztlichen Euthanazi-Praxis in der ganzen Welt, eine Euthanazipraxis, welche diejenige aus dem vorigen Jahrhundert noch übertrifft.

In einer Welt und in einer Zeit, in welcher

betreiben die angezeigten Straftäter Volksverhetzung gegen kranke Leute, eine Volksverhetzung, welche der Euthanasie gegen Patienten, treffender: EuthaNAZI, nicht nur den propagandistischen Boden bereitet, sondern in praxi Tür und Tor öffnet.

"Krankentötungen nehmen zu", titelte die Tageszeitung Mannheimer Morgen am 25.6.2005 auf Seite 1 und: "Experte: Mord aus Mitleid ist unmöglich".
In diesem Zeitungsbericht geht es nicht um diejenigen zahllosen Tötungen von Patienten durch Ärzte und durch deren Helfer, die als Tötungen gar nicht bekannt werden, auch nicht um diejenigen Tötungen, die als "schicksalhafter Verlauf der Krankheit", als "tödlicher Kunstfehler" und dergleichen getarnt werden. Es geht um die gezielte, wissentliche und willentliche Tötung von Patienten, die gerichts- und aktenkundig wurde. Das Ergebnis einer Studie:

"Tötungen in institutionellen Räumen wie Krankenhäusern und Heimen häufen sich. Dabei scheidet Mitgefühl aus, Selbstmitleid und die Unfähigkeit, Siechtum, Leid und Tod zu ertragen, seien vielmehr ausschlaggebend. Nirgends tötet es sich so leicht wie bei Alten und Kranken. Wenn wir von Alten als Soziallasten sprechen, Kranke entwerten und über die Legalisierung der Euthanasie debattieren, sinkt die Hemmschwelle ... In dieser Atmosphäre fühlen sich die Täter nur als Vollstrecker des Mehrheitswillens."

Bildunterschrift: "Kranke und Pflegebedürftige sind möglichen Tätern oft hilflos ausgeliefert."

Bei Wikipedia sind auffallend viele Ärzte beteiligt. Gerade bei Themen rund um Krankheit tun sich diese Ärzte direkt oder indirekt besonders hervor. Bei dem SPK-Eintrag war es bekanntlich der ebenfalls angezeigte Arzt Dominik Bach.

Die Schreibtischtäter bei Wikipedia betreiben durch ihre parteiischen, krankheitsfeindlichen Äußerungen in Wikipedia Volksverhetzung, und befördern damit alle Tendenzen in Richtung Euthanazismus, d.h. sie leisten objektiv Beihilfe zum Mord an Patienten. Denn so fängt das immer an: zuerst die Diffamierung, Diskriminierung und Brandmarkung mittels Sprache in der Presse und den Medien, und dann zuletzt das "Abschalten", "Ausmerzen" und Töten der zuvor so Gebrandmarkten. Wenn die Wikipedia-Straftäter im Internet Totschlagsworte wie "spam", also Müll, in Anschlag bringen gegen SPK-bezogene Krankheitsartikulation, dann sind sie damit propagandistisch und beihelfend, d.h. täterschaftlich eingebunden in das heutige massenhafte "Abschalten" und Töten von Patienten.

Um Partei zu ergreifen, braucht man nicht zu wissen, wo die Fronten verlaufen. Die Parteinahme kann ganz reflexhaft vor sich gehen. Den Haß gegen die Patientenklasse, gegen Kranke, Schwache, Alte, Fremde haben die Wikipedia-Straftäter nicht erfunden. Aber sie betätigen ihn. Das fällt zunehmend auch anderen auf:

"Der Rassismus kehrt zurück und findet in der Wikipedia neuen Boden ..., wie in der Zeit vor 1944, als die Diskriminierungen in Deutschland begannen ... Deutsche Wikipedia ... weiter auf dem Weg in die Vergangenheit" (17.06.2005, Wikipedia-Diskussion: Schusch)

Schon in den ersten Wochen der Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem Eintrag über das SPK war von Seiten der Angezeigten in der sog. Wikipedia-Enzyklopädie die Rede von (wörtlich) "Killen" und zwar mit Blick auf SPK und Einträge über das SPK. Und damit auch dem Letzten klar wird, woher der Wind weht, der Gasgeruch nämlich, stand noch der Zusatz dabei: "killen, so aus medizinischer Sicht" (Diskussion: Sozialistisches Patientenkollektiv, Philipendula, 1.11.2004). Die weiteren krankheitsfeindlichen Äußerungen der Wikipedia-Straftäter sollen hier nicht wiederholt werden. Sie werden als Anlage 1 der vorliegenden Beschwerdebegründung beigefügt und vollinhaltlich zum Gegenstand des Strafverfahrens gemacht.

Erst werden die Äußerungen der Patienten als "Spam", als "Müll" bezeichnet und "medizinisch gekillt", und was der Brandmarkung durch Sprache – zumal im Massenmaßstab – folgt, war noch immer die Beseitigung der Patienten selbst. Die völkerverhetzenden Äußerungen der Beschuldigten gegen Patienten, gegen SPK und PF/SPK(H) sind somit zu beurteilen als Vorbereitungshandlungen betreffend die "Ausmerzung" von Patienten, zumindest in objektiver Hinsicht.

Die Wikipedia-Propagandisten verhelfen der EuthaNAZI-Praxis der Ärzte zu weiterer Toleranz und Akzeptanz, im Effekt: Toten-Tanz. Damit agieren die angezeigten Straftäter objektiv als 5. Kolonne der EuthaNAZI-Ärzte. Die Kumpanei muß nicht immer so offen, so deutlich und durchorganisiert sein, wie im Folgenden dargestellt:

Eine solche 5. Kolonne wurde bereits 1940 propagiert vom Präsidenten der Nachfolgeorganisation der Eugenikbewegung, welche seit dem vorletzten Jahrhundert weltweit Euthanasie und Sterilisation gegen Patienten propagierte, und in Nazideutschland die geeigneten Verhältnisse vorfand, ihre Ziele durchzusetzen ("Aktion T4", "Aktion 14f13", 275.000 ermordete Leute). Diese Nachfolgeorganisation firmierte nach dem Zweiten Weltkrieg unter der Bezeichnung WFMH, World Federation for Mental Health, und sie gibt es heute noch. Die meisten Ärzte, die von den Nürnberger Ärzteprozessen weitgehend verschont, bzw. zu minimalen Haftstrafen verurteilt wurden, sammelten sich nach dem Krieg in dieser WFMH, die als Dachorganisation der nationalen Eugenikbewegungen gegründet worden war. Ihr Präsident, J. Rees forderte schon 1940:

"Wenn wir die beruflichen und sozialen Aktivitäten anderer Leute infiltrieren wollen, müssen wir die Totalitären nachahmen und so etwas wie eine ‚5.-Kolonne-Aktivität‘ organisieren".
(WFMH-Präsident J. Rees, 1940)

Dies wurde und wird bis heute in die Tat umgesetzt durch entsprechende Indoktrinierung und finanzielle Förderung von Gewerkschaftern, Lehrern, Priestern, Journalisten etc. (sog. Multiplikatoren) im Sinne der ärztlichen Zielsetzung. Heute sind die diesbezüglichen Möglichkeiten ins Immense angestiegen durch das so genannte "world wide web". Auch Wikipedia rühmt sich seiner weltweiten Verbreitung.

Was ist schlimmer? Wenn die Euthanasie-Ärzte selbst aktiv werden und Infiltrationsarbeit leisten müssen, um ideologische Unterstützung bei sogenannten Multiplikatoren zu finden, oder wenn diese Multiplikatoren ihre HEILspolitische Einfärbung bereits vollautomatisch, um nicht zu sagen, iatrarchisch übernommen haben, und "von sich aus" der Beseitigung von Patienten das Wort reden?

Auch die ärztliche Euthanasie-Aktion, Auftakt zum II. Weltkrieg, wurde vorbereitet durch ärztliche Propaganda gegen Krankheit und alle Kranken. Als veröffentlichte Meinung haben die Meinungsmacher mit den damals zur Verfügung stehenden Massenmedien (Zeitung, Radio, Kino, Bücher etc.) die ärztliche Propaganda allen eingehämmert, nämlich daß Krankheit und Kranke volksschädlich seien, gefährlich und teuer, weshalb sie "auszumerzen" seien. Am bekanntesten ist die Judenvernichtung. Aber auch Juden wurden als "Krankheit am Volkskörper" bezeichnet, um sie anschließend ebenso vernichten zu können, wie zuvor schon die Patienten. Die Aktion T4, später die Aktion 14f13 in Nazi-Deutschland waren nur ein Teil der ärztlichen Patientenvernichtung in der damaligen Zeit. Auch in den USA, Skandinavien, Frankreich, Spanien, der Schweiz, Österreich und in anderen Ländern ließen die Ärzte damals Patienten nicht nur zwangssterilisieren, sondern auch absichtlich verhungern. Patienten wurden gezielt getötet. Gezielt getötet werden Patienten auch heute. Das ärztliche Morden hat nie aufgehört. Und die Euthanazipropaganda der Ärzteklasse ist voll im Gang.

Der Krankheitshaß der Wikipedia-Straftäter, deutlich artikuliert ("killen, medizinisch") oder versteckt hinter Anglizismen ("spam"), richtet sich nicht nur gegen pro-Krankheit-Stellungnahmen in Wikipedia. Ihr Haß richtet sich gegen jedwede Äußerung von Patienteninteressen, gleichgültig in welcher Form, und macht auch nicht Halt vor denjenigen, die beispielsweise mittels Unterschriften dem alten und dem neuen Euthanazismus entgegentreten. Auch europäische Nachbarländer werden dabei von den Beschuldigten angegriffen: Völkerverhetzung.

Tausende aus Österreich, samt ihren Unterschriften, werden namentlich von dem Beschuldigten Praefcke schlichtweg für inexistent erklärt, um sie dadurch versuchsweise aus der Welt zu schaffen ("echt hübsch zusammenfantasierte Unterschriftenaktion" der "Frau Rechtsanwältin", s.u.).

Worum geht es? PF/SPK(H) hatte auf seiner Internetseite am 03.12.2004 folgende Kurzmeldung veröffentlicht:

Das Sozialistische Patientenkollektiv Österreich mit Frontpatient Karl Schranz in der Patientenfront hat die folgenden Unterschriften in Wien gesammelt und zwar hauptsächlich durch Diskussionen in den Straßen dieser Hauptstadt des Fremdenverkehrs. Zehntausende sind es, die für das SPK ihre Stimme und ihre Unterschrift hergeben. Sie alle sind für die Patientenklasse und gegen die Ärzteklasse. Person für Person hat dafür ihre besonderen Gründe. Sie alle können zwischen 1 und 2 unterscheiden, das heißt, mit wem sie diskutieren und bei wem sie sich erst gar nicht zur Diskussion melden, sei es das Fernsehen, sei es das Internet. Deshalb erscheinen dort keine SPK-Patienten, und erkennt man sie, dann waren es in der Regel keine. All diese Unterschriften sind lediglich eine kleine Auswahl unter Millionen und Abermillionen, die das SPK aktiv befürworten. Sie wissen sehr wohl, was sie an uns haben, und wir unsererseits können fest mit ihnen rechnen, wenn es um die Frage geht, wer uns kennt und wer nicht, und für wen wir da sind und für wen nicht. (...)

PF/SPK(H), 3.12.2004

Auf derselben Internetseite war der Text der Unterschriftenliste zu lesen, einschließlich der Faksimile-Bilder einer kleinen Auswahl von 38 unterschriebenen Listen. Ihre Unterschrift, samt Name und Adresse, hatten die Zehntausende unter folgenden Antrag gesetzt:

Hiermit ergeht an die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Verfolgung von NS-Verbrechen zuständigkeitshalber der

Antrag,

die verantwortliche Bundesärztekammer im Einvernehmen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen

zu verurteilen,

die Einkünfte aufgrund des Nichtentzugs der Approbation bei den KZ-Ärzten,
namentlich Dr. Hans Münch, Dr. Joseph Mengele, Dr. Kurt Borm,
an die Einrichtung KRANKHEIT IM RECHT, U 5, 18, D-68161 Mannheim, zu entrichten, und zwar in voller Höhe, d.h. pro Arzt (bei vorsichtiger Schätzung) etwa DM 5.000.000,-- (DM fünf Millionen = zweieinhalb Millionen Euro), zuzüglich Zinsen.
Begründung:
Als Patienten des von ihnen gegründeten Sozialistischen Patientenkollektiv (SPK) haben namentlich die Ärzte Dr. Ursel Huber und Dr. Wolfgang Huber
aufgrund ihres durch wachsame Erfahrung und Kenntnisse gereiften Eintretens für die Interessen der Patienten
und aufgrund ihrer
Ablehnung, mit KZ-Ärzten auch nur die Approbation gemeinsam haben zu können,
durch Strafe des Entzugs der Approbation, verbunden mit Berufsverbot, diese durch Zwangsmitgliedschaft an eine Approbation gebundene Einkommensquelle lebenslänglich verloren, mit entsprechendem Verdienstausfall,
und dies 29 Jahre nach Beseitigung des Nationalsozialismus, aber nach auch somit offenkundigem Fortbestehen der Ärzteherrschaft (Iatrokratie) im NS-Nachfolgestaat Bundesrepublik.
Da sich die Dres. Huber weiterhin weigern, auch nur einen einzigen Pfennig von diesen (wörtl.:) "fortbestehenden KZ-Ärztekammerärzten und Morastblüten der weltweit allein herrschenden Ärzteklasse anzunehmen", treten sie die geforderten Gelder ab an KRANKHEIT IM RECHT, PATHOPRAKTIK MIT JURISTEN; U 5, 18, D-68161 Mannheim, das die Kontinuität des Sozialistischen Patientenkollektiv als SPK/PF(H) in Tat und Schrift gewährleistet. Die Abtretung erfolgt zur zweckgebundenen Verwendung als revolutionäres Produktionsmittel und zur Bekämpfung von heutigen und damaligen Ärzteverbrechen.

(Unterschrift, Name, Adresse)

Bei der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Verfolgung von NS-Verbrechen (heute: Bundesarchiv, Außenstelle Ludwigsburg) wird das zugehörige Antragsverfahren unter dem Aktenzeichen 110 AR 3143/98 geführt.

All diejenigen, welche den obigen Antrag unterschrieben und gestellt haben, werden von den Beschuldigten schlichtweg für inexistent erklärt. Der Angezeigte Praefcke hierzu:

"echt hübsch zusammenfantasierte Unterschriftenaktion der Frau Rechtsanwältin"
(Wikipedia, Diskussion: Sozialistisches Patientenkollektiv, Andreas Praefcke, 15.03.2005)

Es geht nicht um Unterschriften auf einem Papier. Es geht um das bitter nötige Eintreten gegen den alten und neuen Euthanazismus, der heute als "biggest business" die Welt in eine Gesamtklinik verwandelt, mit Patienten – und das sind alle! – als Schlachtopfer, sofern sie nicht schon Konfrontationspatienten sind.

Es geht um eine tod-ernste Angelegenheit. Allein in den USA sterben jedes Jahr fast eine halbe Million Patienten, genauer: 400.000 Patienten an den Folgen ärztlicher Krankenhaustätigkeit. Wohlgemerkt, es handelt sich um die offizielle Statistik über die Folgen ärztlicher Behandlung mit dem angeblichen Ziel der "Heilung". Nicht eingerechnet sind die absichtliche Tötung von Patienten, von Neugeborenen, von Alten oder als "unheilbar" diagnostizierten Patienten. In Europa, in Deutschland sieht es vergleichsweise nicht besser aus. Es sterben mehr Leute auf dem Schlachtfeld der Medizin als auf sogenannten militärischen Schlachtfeldern, und der Arzt wird schon als Todesursache Nr. 1 bezeichnet, beileibe nicht nur von der Patientenfront.

Die seit Jahren durchgeführte Unterschriftenaktion der Patientenklasse, insbesondere von Frontpatienten in mehreren Ländern, und die Zehntausende Unterstützer als "hübsch zusammenfantasiert" zu bezeichnen, ist nicht nur ein "Angriff auf die Menschenwürde" von Patienten (§ 130 StGB, Volksverhetzung), sondern zugleich die versuchsweise Vernichtung von Zehntausenden und ihrer Aktivität, und das alles nur, weil es einem einzelnen Herrn, einem Herrn Praefcke so gefällt. Aber nur Papier ist geduldig. Patienten schon lange nicht mehr.

Ginge es nach den Wikipedia-Straftätern, so dürfte es Krankheit und Kranke überhaupt nicht geben. Erst recht dürfte es Patienten nicht geben, die sich wehren gegen die ärztliche Vernichtungspraxis, und schon gar nicht Patienten, die im Angriff sind. Patienten dürften nicht vorkommen, es sei denn als Tote, vielleicht noch als Opfer, nicht aber als Aktivisten, die dem Patiententöten mit allen gebotenen Mitteln entgegentreten. Durch das "medizinische Killen" aller Textbeiträge, die sachgerecht über SPK hätten informieren können, werden andere, die ebenfalls krank sind, in Hoffnungslosigkeit und Verzweiflung gehalten. Mögliche Orientierung wird verhindert. Ginge es nach den Wikipedia-Straftätern, so dürfte es Stellungnahmen wie die folgende aus der amerikanischen Patientenbewegung nicht geben:

Die ‚Anti-Gesundheit‘-Position, wie sie vertreten wird vom radikalen deutschen, heute: weltweiten Patientenkollektiv, SPK/PF, ist eine tatsächlich neue und wahrlich grundlegend andere Herangehensweise an diese Sache. Ich habe kaum Zweifel, daß dies um sich greifen wird in der ganzen Behinderten-Bewegung, wenn die Ärzte und Richter es doch noch schaffen, Terri Schiavo zu töten. Siehe http://www.spkpfh.de – Drei Grundlagentexte: Iatrokratie; Iatrarchie; Iatroklasie. Der Weg aus der Folter ist mit zerbrochenen Ärzten gepflastert.

...
Und, es dürfte Euch nicht überraschen, daß ich Euren Vorschlag, Entscheidungen über die ‚Gesundheit‘ den Fachkräften zu überlassen, ablehne und empört zurückweise. Allein schon die Erwähnung von ‚Gesundheit‘ beinhaltet eine Klassensicht, und ich muß nicht Arzt sein, um das zu betonen. Als die Herrscher über die ‚Gesundheit‘ sind die Ärzte zweifellos priviligiert in diesem Klassensystem: sie sind die ‚Rasseherren der Herrenrasse‘, wie es das SPK kurz und bündig beschreibt."
(www. gnn.tv/ blogs/4964/ re_Terri_Schiavo_Thoughts)

Es ist also nicht gleichgültig, ob Praefcke und die Seinen gegen Patienten hetzen, ob sie diese und ihre Äußerungen "medizinisch killen" wollen und sie als "spam" bezeichnen.

Meinungsfreiheit können die Beschuldigten am wenigsten für sich reklamieren, wenn sie mal wieder volksverhetzen. Dem steht allein schon das Lebensrecht aller entgegen und das Verbot jedweder Diskriminierung. Es geht hier bei weitem auch nicht nur um die Unterzeichnende als Person. Der staatsanwaltliche Verweis auf den Privatklageweg wegen Beleidigung liegt allein schon deshalb neben der Sache. Es geht vielmehr um Volksverhetzung gegen Kranke und Krankheit, und, weil durch Wikipedia international betrieben, um Völkerverhetzung. Das öffentliche Interesse ist damit gegeben.

Patienten und ihre Äußerungen gleichzusetzen mit "Spam", wie geschehen durch den Beschuldigten Praefcke im Zusammenwirken mit den anderen Wikipedia-Straftätern, ist nur ein Teil der von ihnen betriebenen Hetze gegen die Patientenklasse insgesamt und gegen das SPK. Diese Hetze richtet sich auch gegen die Unterzeichnerin, und zwar weil sie die rechtlichen Interessen von Patienten im Allgemeinen und von SPK im Besonderen vertritt. Dazu mehr im Folgenden.

 

Ad II

Die Wikipedia-Straftäter betreiben Hetze gegen die anwaltliche Tätigkeit der Unterzeichnerin und sie zielen darauf ab, insgesamt jegliche rechtliche und justitielle Kontrolle über Wikipedia abzuschaffen.

Aus gegebenem rechtlichem Anlaß hatte die Unterzeichnerin Herrn Andreas Praefcke im Februar 2005 eine Abmahnung zugeschickt. Eine juristische Alltäglichkeit, zugleich in der Sache ein rechtliches Erfordernis. Antwort des Beschuldigten Praefcke an die Unterzeichnerin:

" ... werde die Aberkennung Ihrer Zulassung als Rechtsanwältin anregen".

Nochmals, der Deutlichkeit wegen: eine Abmahnung ging an Herrn Praefcke, das heißt eine juristische Warnung, ein rechtlicher Hinweis in seinem eigenen, wohlverstandenen Interesse. Antwort Praefcke, Klartext: Weg mit der Rechtsanwältin! Weg mit dem Rechtsscheiß! Freie Bahn für mich! Rechts-freie Bahn für Wikipedia-Hetze!

Was der Beschuldigte Praefcke will, das hat er selbst noch einmal ganz deutlich gesagt in seinem SPK-Eintrag in der englischen Wikipedia (vgl. Anlage 2 zur Strafanzeige vom 27.04.2005): Er ist gegen das SPK, weil es pro Krankheit ist und er ist gegen die Unterzeichnerin, weil sie als Anwältin die rechtlichen Interessen des SPK vertritt und dabei Rechtsmittel verwendet. Könnte er die anwaltliche Tätigkeit der Unterzeichnerin ganz unterbinden ("Aberkennung Ihrer Zulassung"), sähe er sich am Ziel. Dies wäre zum Schaden all derer, die sich an die Unterzeichnende wenden oder künftig davon abgehalten würden, entsprechende rechtliche Unterstützung zu finden. Es wäre also zum Schaden all derer, die wirksam etwas tun wollen gegen ärztliche Übergriffe, ein Gebiet, auf dem schon längst viel mehr hätte getan werden müssen, wobei die meisten Anwälte die Konfrontation mit den Ärzten, der "bestorganisierten Armee der Welt" scheuen, mangels Begriff, Mut und Rückhalt. Aber mittlerweile sind es nicht wenige Rechtsanwälte, die – ebenso wie die Unterzeichnende – den Ärzten entgegentreten.

Ginge es nur um sie selbst und ihre Person, der Unterzeichnerin könnte ein Praefcke und das was er schreibt, im Großen und Ganzen recht gleichgültig sein.

Nun geht es der Sache nach aber grundsätzlich darum, daß dem ärztlichen Mordmonopol bislang und zumindest dem Anspruch nach, das staatliche Gewaltmonopol entgegensteht. "Die Ärzte sind die einzigen, die ungestraft töten können", war schon Plinius Secundus vor gut 2000 Jahren aufgefallen. Dazu muß die Justiz ausgeschaltet werden. Hauptanliegen der Ärzteklasse ist es also, Justiz und Anwälte einzuspannen, wo nicht möglich, diese zu umgehen oder sie auszuschalten, um dann den Massenmord an Patienten ungestraft durchführen zu können. Dafür gibt es Beispiele in der Geschichte:

Mord und Massenmord waren juristisch auch während der ärztepolitischen Großveranstaltung Nationalsozialismus noch allemal verboten. Erst späterhin war es unter der Ärztediktatur allen Rechtsanwälten verboten, auch im Einzelfall und auf Antrag der Hinterbliebenen, gegen die Massenmordaktion (mindestens 275.000 Tote) juristisch vorzugehen. 1941 erwirkten die Ärzte einen Ukas, der von Seiten des Justizministeriums ausgefertigt wurde. Durch diesen Ukas wurden Richter und Staatsanwälte dazu vergattert, Anzeigen nicht zu bearbeiten, die von Angehörigen oder von Rechtsanwälten zwecks Aufklärung der Todesfälle erstattet wurden. Diese Anzeigen waren laut Ukas einer speziellen Staatsanwaltschaft zuzuleiten. Diese wiederum wies alle Strafanzeigen zurück. Hierzu der Bericht von Dr. Helmut Kramer, Richter am OLG Braunschweig (Frankfurter Rundschau vom 26.04.1984) - Überschrift: Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte als Gehilfen der NS-'Euthanasie'; Selbstentlastung der Justiz für die Teilnahme am Anstaltsmord.

Zahlreiche Mitbetroffene und Angehörige von Patienten hatten Strafanzeigen erstattet und Beschwerden eingereicht bei Staatsanwaltschaften und Gerichten und Aufklärung über die plötzlichen und zahlreichen Todesfälle in den psychiatrischen Anstalten gefordert.

Angesichts der Proteste seitens der Kirche und seitens der zutiefst beunruhigten und empörten Bevölkerung gegen die ärztliche Massenmordaktion - 275 000 Patienten meuchlings ermordet durch Gas, Hunger, Benzininjektionen - beriefen die Organisatoren der Massenmordaktion am 23./24. April 1941 eine Konferenz ein, bei der ca. 100 oberste Justizbeamte aus dem ganzen Reich anwesend waren.

Der Chef und organisatorische Leiter der ärztlichen Massenmordaktion - Tarnname T 4 - Prof.Dr.med. Heyde, forderte die obersten Justizbeamten nachdrücklich und ultimativ auf, die Aktion T 4 vor jedweder Störung durch Staatsanwälte und Richter der Unterinstanzen abzuhüten. Insbesondere wurden die Oberlandesgerichtspräsidenten und Oberstaatsanwälte darauf festgelegt zu veranlassen, daß alle Eingaben und Strafanzeigen bezüglich der Tötungen von Patienten unbearbeitet bleiben und statt dessen dem Reichsministerium vorgelegt werden. Zu diesem Zweck wurde eine Rundverfügung an alle Staatsanwaltschaften und Gerichte versandt: "Sachen, die die Frage der Vernichtung lebensunwerten Lebens zum Gegenstand haben, bitte ich in Ihrem Bezirk in jedem Einzelfall zur Vortragssache bei Ihnen zu erklären" - das heißt: sie abseits von juristischer Überprüfung dem Reichsministerium zwecks Bestätigung und Würdigung vorzulegen.

Keiner der anwesenden Justizbeamten hatte auch nur die geringsten Bedenken gegen die ärztliche Anstiftung der Justiz zur Beihilfe zum Massenmord an Patienten.

Die Justiz hätte den ärztlichen Homicid gegen wehrlose und gefangene Patienten verhindern können, hätte sie die Strafanzeigen bearbeitet und die Ärzte wegen vollendeten Mordes verurteilt. So aber hat sie sich mitschuldig gemacht an dem Meuchelmord an 275 000 Patienten.

Dies in Zusammenfassung ist der Zeitungsbericht von Dr. Helmut Kramer, 1984 Richter am Oberlandesgericht Braunschweig.

Die rechtliche Kontrolle durch die Justiz wurde auf diese Weise faktisch ausgeschaltet. So konnten die Ärzte die Patientenvernichtung ungestört betreiben. Daraus folgt: Es kann eine lebensverlängernde Wirkung haben, ob es Rechtliches gibt oder nicht.

Heute gibt es nicht weniger Euthanazismus als damals. Hierzu ist heute nicht einmal mehr ein Ukas der Justizverwaltungen oder Geheimhaltung erforderlich. In etlichen Ländern Europas ist Euthanasie offen legalisiert. In den anderen Ländern wird sie praktiziert oder stillschweigend zumindest geduldet, wenn nicht gar unter dem Vorwand "es war besser so für den Patienten" (siehe vorn, Zeitungsbericht: Selbstmitleid der Täter) befürwortet.

Es ist daher nicht gleichgültig, ob es KRANKHEIT IM RECHT gibt oder nicht. Es macht einen Unterschied, ob es Rechtsanwälte wie die Unterzeichnende gibt oder nicht. Es ist nicht gleichgültig, ob dem ungebremsten ärztlichen Mordmonopol das durch Gesetze beschränkte staatliche Gewaltmonopol entgegengesetzt wird oder nicht. Praefcke und seine Mitverschworenen hetzen gegen SPK, gegen PF/SPK(H) und gegen die Unterzeichnerin. Cui bono?

Ginge es nach dem Straftäter Praefcke, so müßte die "Herstellung eines Zusammenhangs mit den Opfern der Euthanasie zur Zeit des Nationalsozialismus" verboten und bestraft werden. Aber einen Zusammenhang herstellen ist allemal besser als das Gegenteil, zumal wenn es um geschichtliche Zusammenhänge geht. Ist doch das schlechte Gedächtnis derer, die immer als Opfer herhalten sollen, noch immer einer der besten Verbündeten der Täter. Auch deshalb siehe oben, Bericht des OLG-Richter Kramer.

Flankierend zu seiner Hetze im Internet, will Praefcke auch die Anwaltskammer gegen die Unterzeichnende einschalten. Davon verspricht er sich etwas, und hofft (auch hier hat er keine Ahnung) auf "sofortigen Entzug der Zulassung" der Unterzeichnerin. Das heißt: er zielt ab auf die Vernichtung der beruflichen Existenz. Hierin zeigt sich ein weiteres Mal sein irrationales Wunschdenken und sein Haß auf alles, was nicht in sein krankheitsfeindliches Weltbild paßt, wie z.B. eine pro-Krankheits-Anwältin. Aber auch da hat er wieder Pech gehabt. Die Antwort der Rechtsanwaltskammer liegt längst vor – sogar ante festum und ganz anders als Praefcke es sich erhofft hat: Ein Rechtsanwalt darf es bei der rechtlichen Interessenverfolgung auf keinen Fall an der nötigen Deutlichkeit fehlen lassen. Rücksichten auf andere darf er dabei nicht nehmen. Ja, das sagt die Anwaltskammer der Bundeshauptstadt in Gestalt ihrer Vorsitzenden. Hier das Schreiben (auszugsweise):

"Bei der Wahrnehmung der Interessen des Mandanten ist es dem Anwalt nicht erlaubt, immer so schonend mit den Verfahrensbeteiligten umzugehen, dass diese sich nicht in ihrer Persönlichkeit beeinträchtigt fühlen. Vor allem kann es nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG nicht darauf ankommen, ob ein Rechtsanwalt seine Kritik auch anders formulieren hätte können (vgl. BVerGE 76, 171 (192)".

Soweit Frau Müller-Jacobsen, Vorsitzende der Rechtsanwaltskammer Berlin, in ihrem Schreiben vom 15.06.2005 an die Unterzeichnerin.

Schließlich mimt der Angezeigte Praefcke noch den französischen Sonnenkönig Ludwig XIV ("L´etat, c’est moi", deutsch: "der Staat bin ich", auch schon fast 400 Jahre her) - oder verwechselt er die Unterzeichnerin damit? Er führt in seiner englischen Wikipedia-Hetze die Pressefreiheit ins Feld. Diese sei zu schützen vor der Unterzeichnerin. Die Pressefreiheit und die zugehörigen Gesetzesregelungen schützen jedoch definitionsgemäß und rechtstechnisch die Presse vor staatlichen Eingriffen. Ist Herr Praefcke aus Ravensburg der Sonnenkönig und definiert, was Gesetz ist und was nicht, was Pressefreiheit ist und was nicht? Oder verwechselt er die Unterzeichnerin mit einem Staat, der angeblich in seine, Praefckes, Pressefreiheit eingreift? Der Angezeigte Praefcke sagt "Pressefreiheit", meint aber Narrenfreiheit für sich und seinesgleichen, und er beansprucht, straffrei auszugehen.

Die Rechtsfeindlichkeit der Wikipedia-Straftäter ist öffentlich dokumentiert, und zwar weltweit im Internet. Sogar Richter und Staatsanwälte kommen nicht ungeschoren davon. Praefcke und seine Mittäter, zumal wenn sie anonym schreiben (z.B. alias "Dickbauch" = alias "Bitte?!?" = alias "Käffchen") machen aus ihrer Rechtsfeindlichkeit keinen Hehl:

O-Ton-Praefcke:

"Falls das Tierchen ((gemeint: die unterzeichnende Rechtsanwältin)) tatsächlich zubeißen sollte, bzw. einen noch dümmeren in der Justiz findet, der das nicht sofort in Ablage P wie Papierkorb wandern läßt, freue ich mich auf die Reise nach Mannheim (gutes Theater dort)..."
(Wikipedia, Benutzer Diskussion Dickbauch, Eintrag von Andreas Praefcke, 10. April 2005)

Alias Dickbauch (hier als alias "Bitte?!?"), einer der angezeigten Wikipedia-Straftäter und Praefcke-Freund zustimmend:

"Sowas entlockt ... dem Rechtspfleger, der die Post sortiert, nur ein müdes Arschrunzeln".
(Benutzer Diskussion Zinnmann / Archiv 2005, Jan-Apr, "Bitte?!?", 15.03.2005).

Ein "Marco" wird noch deutlicher:

"Mein Gott, da sieht man mal wieder wie geisteskrank diverse Anwälte und ihre Auftraggeber sind ... und der Richter, der denen Recht gibt, ist noch dümmer"
Marco (pipermail / wikide-1/2005-June/013096.html.

Bei der letztgenannten Äußerung ging es wohlgemerkt nicht um die Unterzeichnende und auch nicht um Belange von PF/SPK(H). Auch sonst werden des öfteren Rechtsanwälte als "Verrückte", Richter und Staatsanwälte als "Dumme" bezeichnet, und zwar immer dann, wenn den Wikipedia-Tätern Strafverfolgung droht. Auch Staatsanwälte, Richter und andere Rechtsanwälte entgehen also nicht dem Krankheitshaß ("Verrückte", "Dumme", "geisteskrank") der Wikipedia-Straftäter. Sache der Justiz ist es, sich diesbezüglich abzuhüten.

Seine Rechtsfeindlichkeit teilt der Angezeigte Praefcke mit Gesamt-Wikipedia. Die von Gesamt-Wikipedia wollen darüberhinaus für sich gleich noch alle Abmahnungen weghaben. Damit wollen sie verhindern, daß von Anwaltsseite her, gleichgültig von welchem Rechtsanwalt, von welcher Rechtsanwältin, ihre Auslassungen im Internet einer rechtlichen oder gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden. Inzwischen versuchen sie es gar mit einer Kampagne zur Abschaffung des Abmahnrechts. Hierzu gibt es auf zahlreichen Wikipedia-Seiten Einträge, Vorschläge, Diskussionen etc. Beabsichtigt ist eine massive politische Einflußnahme auf die bundesdeutsche Gesetzgebung. Alle werden dazu aufgerufen, sich daran zu beteiligen. Die Teilnehmer sollen an ein- und demselben Tag einen von Wikipedia vorgefertigen Petitionstext aus dem Internet herunterladen und per Brief an den Bundestag schicken, damit eine möglichst große Wirkung erzielt wird. Zugleich sind alle dazu aufgerufen, auf ihre Abgeordnete oder auch auf möglichst viele andere Politiker in diesem Sinn Einfluß zu nehmen. Ziel und Zweck der Aktion: ein Sonderrecht für Wikipedia.

Daß das Steuerrecht ebenso wie das Vereinsrecht gleich mit ausgehebelt werden sollen, paßt ebenso dazu wie die Tatsache, daß zweckgebundene Forschungsgelder in Millionenhöhe vereinnahmt werden sollen, wobei die Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Verwendung in der Wikipedia-Prioritätenliste einen der letzten Plätze einnimmt.

Was die Straftäter von Wikipedia letztendlich wollen, ist ein rechtsfreier Raum speziell für sie, in welchem sie alles schreiben und veröffentlichen dürfen, was sie wollen, ohne jede Bindung an Recht und Gesetz. Kein verfassungsrechtliches Diskriminierungsverbot, kein Steuerrecht, kein Urheberrecht, kein Schutz der Privatsphäre soll ihre Schreibe beschränken dürfen.

Es geht also beileibe nicht nur um die Person der Unterzeichnerin. Es sind vielmehr eminent öffentliche Belange und Interessen der Allgemeinheit tangiert. Insofern liegt der Verweis auf den Privatklageweg hinsichtlich des vorliegenden Strafverfahrens gegen Praefcke und Mittäter sowie gegen Gesamt-Wikipedia neben der Sache.

 

III

Gegen den Beschuldigten Praefcke wird hiermit erneut

Strafanzeige

erstattet und

Strafantrag

gestellt aus allen rechtlichen Gründen.

Inzwischen ist weiteres Belastungsmaterial gegen den Beschuldigen Praefcke hinzugekommen. Die Staatsanwaltschaft hat es uns zugeschickt. Andreas Praefcke hat gegen die Unterzeichnerin zwei Anzeigen verfaßt. Der Sache nach sind dies Selbstbezichtigungs-Schreiben des Herrn Praefcke und strafrechtlich handelt es sich um weitere Hetze des Beschuldigten Praefcke und um so versuchsweise wie gescheiterte Retourkutschen.

Eine der beiden von dem Beschuldigten Praefcke erstatteten Anzeigen hat die Staatsanwaltschaft gleich als rechtlich unbeachtlich ausgeschieden. Die andere Anzeige wurde vom Staatsanwalt zurechtgestutzt auf einen einzigen Punkt. Aber beide Anzeigen hat die Staatsanwaltschaft Mannheim uns zugeleitet. Andernfalls wüßte die Unterzeichnerin nichts von diesem neuen Belastungsmaterial gegen Herrn Praefcke.

Die Anzeigen des Herrn Praefcke stellen seine Rechtsfeindlichkeit und seine mangelnde Rechtsfähigkeit ein weiteres Mal unter Beweis. Er ist unfähig, eine irgend geartete sachgerechte Beziehung zum Recht herzustellen. Zugleich strapaziert er ein von ihm zusammenfantasiertes Recht, das er gegen alle ihm Mißliebigen in Anspruch nehmen will.

"Mitverschworener der kriminellen Vereinigung; hier erstmals in Erscheinung getretener Straftäter", so hatte die Unterzeichnerin Herrn Praefcke bezeichnet. – Tja, so heißt das nun mal bei Gericht und Staatsanwaltschaft. Herr Praefcke berühmt sich des einen oder anderen Rechtskundigen in der Verwandtschaft, hätte aber erst noch zu lernen, daß Sachverhalte des Strafrechts in strafrechtliche Termini zu fassen sind. Rechtsausführungen, richterliche Urteile beispielsweise, gelten als wissenschaftliche Leistungen. Da muß die Terminologie stimmen. Für juristische Ausarbeitungen der Unterzeichnerin, sie selbst Organ der Rechtspflege mit der Befähigung zum Richteramt, gilt dies gleichermaßen. Herr Praefcke meint allen Ernstes, Termini des Strafrechts seien strafwürdig, sobald sie auf ihn angewendet werden. Rechtsfähigkeit?

Haß macht bekanntlich blind. In seinem Haß auf die Unterzeichnerin hat Herr Praefcke bei der Abfassung seiner beiden Schreiben jeglichen Realitätsbezug verloren. Er hat ins Blaue hinein verdächtigt (Straftatbestand der falschen Verdächtigung).

So fühlt er sich beschwert durch Bezugnahmen auf seine Internetseiten. Er selbst hat sich nun aber breite öffentliche Präsenz verschafft, mit mehreren Seiten in Wikipedia, mit seiner Internetseite über seinen Postkartenvertrieb, mit Internetseiten über die von ihm besuchten Opern, Internetseiten über seinen vom Vater übernommenen Verlag für Schulbedarf und Internetseiten über seine Landsknechtsherrlichkeit (Vorstandstätigkeit im Landsknechts-Verein etc. siehe unten). Auch an seinem Lebenslauf mit Abitur und Abiturfeier-Fotos läßt er via Internet alle teilhaben. Öffentlicher geht’s wohl kaum. Daß Herr Praefcke nicht in Verbindung gebracht werden will mit "Ostern", "Lenz" und "Mannheim", ebensowenig mit einem Hauke Zuehl (ebenfalls Wikipedia), es auch weit von sich weist, neulich in "England" gewesen zu sein, - man fragt sich, warum ein Staatsanwalt sowas durch die Gegend schickt.

Ohne PF/SPK(H) wäre der Beschuldigte auch nicht auf die Idee gekommen, kein "Gattungsgifter" sein zu wollen, sind ihm doch die philosophischen, aber auch die krankheitsbegrifflichen Implikationen von Gattung und Gattungsgifter wohl kaum bekannt. Und wie nennt man jemanden, der als Straftäter bei der Staatsanwaltschaft Mannheim, Abteilung Politische Strafsachen aktenkundig und notorisch hervorgetreten ist, wenn nicht politkriminell? Wer zudem die Unterzeichnende als "Tierchen" und "Troll" beschimpft, aber bei "Krake" die beleidigte Leberwurst spielen will, zugleich als seine "Lieblings-Fremd-Definitionen" die Worte "Schnüffelkrake" und "Opernfuzzi" stolz auf seine Internetseite setzt (23.06.2005), wie soll dem noch zu helfen sein? An seiner Rechtsfähigkeit bestehen jedenfalls berechtigte Zweifel. Dennoch, die schriftlichen Auslassungen des Herrn Praefcke sind zumindest brauchbar als weiteres Belastungsmaterial gegen ihn, obwohl ja diesbezüglich eigentlich nichts gefehlt hat.

Worum geht es Herrn Praefcke eigentlich bei all dem? Die Antwort liegt vor:

"Irgendwie scheinst Du jemand zu sein, der gerade auf Menschenhatz aus ist."
so Wikipedia-Benutzer ZzT am 23. Jun 2005 an die Adresse von Herrn Praefcke.

Und weiter:

"Wenn Du Ideologenhatz machen willst, bewerbe Dich beim Verfassungsschutz. Die können solche Leute wie Dich brauchen."

Zuvor hatte Herr Praefcke diesem Benutzer staatliche Verfolgung angedroht:

" ... ZzTs Aussage .. werte ich das als verfassungsfeindliche Bestrebung, und die ist m.E. eher etwas für den Verfassungsschutz als für den "unbedarften" Leser einer Enzyklopädie."
(AndreasPraefcke, 23. Jun 2005)

Menschenhatz, Ideologenhatz - Herr Praefcke wittert allerorten Feinde, Verfassungsfeinde, Verschwörer, und mit der Keule "Verschwörungstheorie" hatte er schon zuvor wild um sich geschlagen. Die Anhänglichkeit an "Verschwörungstheorien" teilt er im übrigen mit den anderen Wikipedia-Mitbeschuldigten.

Die Unterzeichnerin, allein schon aus pro-Krankheitsgründen gehalten, alle Erscheinungen im Licht des Krankheitsbegriff zu betrachten, faßt diese Affinität zu sog. "Verschwörungstheorien" auf als Ausdruck von Entfremdung (erstes Moment des Krankheitsbegriffs) und zugleich als Protest gegen diese Entfremdung, nämlich als einen Versuch, einen Zusammenhang aufzuzeigen in einer für den Einzelnen undurchschaubaren Welt. Wie soll denn auch ein Einzelner da noch durchdringen, wenn eine jahrtausendschwere Entfremdungslawine längst alle unter sich begraben hat und jeder Ansatz eines Sachbezugs im Dickicht von Phantasmen und Irrationalismen erstickt? Ein Einzelner steigt da nicht mehr durch. Jeder ist sich selbst und den anderen fremd.

Besonders anfällig für "Verschwörungstheorien" sind nun paradoxerweise gerade diejenigen, die sich selbst für objektiv und neutral halten. Die Realität einer Klassengesellschaft, in der Einzelne rücksichtslos den ökonomischen Interessen und der ärztlichen Norm geopfert werden, diese Realität eines Klassenkampfs ist unsichtbar und in ihren Auswirkungen ungreifbar gerade für diejenigen, welche meinen, es sich leisten zu können, nichts davon zu wissen. Andreas Praefcke ist Jahrgang 1974. Damit gehört er zu einer "Generation, die um klare ideologische Fronten geprellt wurde" (Zitat aus einer Filmbesprechung).

Es gibt sie aber nun mal, diese "ideologischen Fronten". Man sollte sie kennen. Wer nicht weiß, wo die Front verläuft, hat nicht nur im klassischen Krieg kaum Aussicht auf längeres Überleben.

Umso verzweifelter wird nach einer sogenannten Identität gesucht, die unter all den Waren, Dingen, Sachen einfach nicht drin ist. Alle stehen zudem unter dem Zwang der Selbstaufwertung, was Besonderes, ein Wert zu sein. Auf der Suche nach einem Wert, einer sog. Identität, ist Andreas Praefcke - umgebungs- und familienbedingt - bei den Landsknechten fündig geworden. Doch, die gibt es tatsächlich heute noch, als "Vereinigung der ehemaligen Landsknechte Ravensburg". Der Angezeigte Praefcke macht da voll mit, wie schon sein Vater, und er selbst war schon 1991 als Trommler dabei und ist inzwischen Vorstandsmitglied des Vereins.

Zur Erinnerung: was sind Landsknechte? Hier ein Bericht. 1527 hatten die deutschen Landsknechte Rom eingenommen:

"Was sich dann abspielte, ist ohne Beispiel in der neueren Geschichte. Wochenlang wütete die von Mord- und Habgier, Geilheit und religiöser Inbrunst gleichermaßen erfüllte Soldateska, die es als größte Wollust empfand, die Heilige Stadt zu entweihen und die höchsten Würdenträger am tiefsten zu demütigen. ... Alle Kirchen Roms wurden in Pferdeställe, Bordelle oder öffentliche Aborte umgewandelt. Die Mätressen, aber auch die Nichten der Kirchenfürsten, die Frauen und Töchter der Fürsten und Herzöge sowie jede Nonne, die sie fingen, vergewaltigten sie ... Sie folterten die Häupter der ältesten und reichsten römischen Feudalherrengeschlechter viele Wochen lang ..."
(Aus: B. Engelmann, Die Besetzung Roms durch die deutschen Landsknechte)

So etwas noch heute zu feiern, ist nicht jedermanns Sache. Aber Herr Praefcke hält das Andenken der Landsknechte hoch und singt mit beim Lob auf diese Abschlachtorgien. Daß es darum tatsächlich geht, darauf weist sein Landsknechtsverein im Internet ausdrücklich hin:

"Die martialischen Texte dieser Lieder sollten nicht zu dem Fehlschluß verleiten, daß die Landsknechte irgend geartete militaristische Tendenzen aufweisen. Die Landsknechte sind ... politisch völlig neutral."

Nicht martialisch, nicht militaristisch? Das Gegenteil ist der Fall, sonst müßte der Verein nicht so wortreich dementieren auf seiner Internetseite! Das Landknechts-Söldnerheer war im Übrigen ebenfalls politisch völlig neutral. Diese Koofmichs schlugen sich für den, der sie gerade bezahlte. Das konnte heute der und morgen schon sein politischer Gegner sein. Alles nur eine Frage des Geldes.

Die Zeit der Landsknechte ist ein für allemal vorbei. Der Beschuldigte Praefcke aber ist nach wie vor verhaftet in der Ideologie dieser Zeit. Nachdem die Spieße, Morgensterne und Hellebarden historisch in Wegfall gekommen sind, hat er das Hauen und Stechen versuchsweise aufs Papier bzw. ins Internet verlegt. Wie im Feudalismus zur Zeit der Landsknechte, geht es wieder einmal um die Verteidigung von Privilegien und Vorrechten. Daher kommt es, daß der Beschuldigte Praefcke so selbstherrlich wie selbstverständlich und ganz ohne Sachbezug meint, er allein dürfe über die Darstellung des SPK in Wikipedia bestimmen, etwa darüber, ob das SPK berechtigt sei, "pro Krankheit" im Schild zu führen.

Im Verein mit den anderen Wikipedia-Beschuldigten war es Andreas Praefcke, der sich besonders hervorgetan hat, wenn es um Hetze gegen das SPK und gegen dessen rechtliche Vertretung geht. Den Schub dafür hat er durch die Landsknechtslieder. Sie frischen das alte Landsknechtstum, das Lob des Plünderns, Mordens und Folterns immer wieder auf. Daß entsprechendes Liedgut zu Mord und Totschlag führt, dies hat der Bundesgerichtshof jüngst in der Verurteilung einer rechtsradikalen Musikgruppe wegen Volksverhetzung und krimineller Vereinigung festgestellt. Die Gruppe hieß Landser, und das ist die Abkürzung für Landsknecht. Zufall? Dann ist es ja wohl auch Zufall, daß Hitlers SA/SS sich durchaus in der Tradition der Landsknechte sah, bis hin zur Übernahme von Bezeichungen wie "Rotte" etc. für einzelne Unterabteilungen.

Und noch zufälliger, wenn nicht gar über-zufällig ist es ja dann, daß Jimmy Wales, US-Amerikaner und Chef der Wikipedia inzwischen auch schon mal dargestellt wird als SA-Führer, hinter ihm die von ihm "angeführten" Massen, ebenfalls in SA-Uniform (siehe Bild aus Wikipedia, "Wikifuhrer.PNG", Anlage zur Beschwerdebegründung vom 23.06.2005, Az. 503 Js 7300/05). Man übersehe auch nicht den fadenscheinigen Versuch, die verbotenen nazistischen Hoheitszeichen auf dem Bild injustitiabel zu machen.

Nach all dem, wen wird es da noch wundern, daß Herr Praefcke der Unterzeichnerin die "Herstellung eines Zusammenhangs mit den Opfern der Euthanasie zur Zeit des Nationalsozialismus" verbieten will? Ist es doch gerade Herr Praefcke selbst, er in Person, der in praxi den Zusammenhang herstellt zu Thanasie und Eu-Thanasie, zur Verherrlichung von Massenmord, zu mordbrennenden Söldnern und ihrem Lob heutzutage durch ihn, zu rechtsradikaler Hetzmusik der Gruppe Landsknechte bzw. Landser, bis hin zu Hitlers SA, all dies re-präsentiert durch ihn, mit Hirn, Herz, Hand und Trommelschlag zu entsprechendem Liedgut samt aktiver Mitgliedschaft und Vorstandstätigkeit im Landsknechtsverein.

Dies zur "Täterpersönlichkeit" des Herrn Andreas Praefcke aus Ravensburg.

Zusammenfassend: Herr Praefcke hat sich durch seine Schrifterzeugnisse an die Staatsanwaltschaft Mannheim erneut schwer belastet. Bei diesen seinen sog. Strafanzeigen handelt es sich um Selbstbezichtungs-Schreiben und um Mißbrauch der Justiz. Ziel und Zweck seiner Aktivitäten ist es, die anwaltliche Tätigkeit der Unterzeichnerin versuchsweise anzugreifen, so böswillig wie unbeholfen, aber deshalb noch lange nicht straffrei.

Die Staatsanwaltschaft wäre gut beraten gewesen, die beiden Praefcke-Elaborate kurzerhand und stillschweigend abzulegen. Herrn Praefcke mit seinen sog. Strafanzeigen auf den Privatklageweg zu verweisen, ist untunlich. Denn auch mit seinem Privatkram kann er weiterhin die Justiz behelligen, dieselbe Justiz, mit denselben Richtern und Staatsanwälten, die von ihm und Seinesgleichen als "arschrunzelnde Dummköpfe" verspottet werden. Aber vielleicht freut sich der eine oder andere Richter oder Staatsanwalt diesbezüglich schon jetzt auf eine persönliche Begegnung mit ihm.

Dringend geboten ist die in unserer Strafanzeige vom 27.04.2005 angeratene Prüfung der Rechtsfähigkeit des Beschuldigten Praefcke.

Im Übrigen wird Bezug genommen auf die Beschwerdebegründung vom 23.6.2005 im Verfahren gegen Dominik Bach, Kuno Dünhölter, Kurt Jansson, Andreas Praefcke, alias Zinnmann wegen Volksverhetzung, krimineller Vereinigung (Aktenzeichen: 503 Js 7300/05). Diese Beschwerdebegründung wird vollinhaltlich zum Gegenstand dieses Verfahrens gemacht (Anlage 2).

Die Ermittlungen gegen die angezeigten Wikipedia-Straftäter sind wieder aufzunehmen, um danach Anklage zu erheben.

Gegen Herrn Praefcke ist ein neues Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Muhler
Rechtsanwältin

Anlagen: 2

 

Dies der Text der Beschwerdebegründung vom 28.06.2005.

Die in der Beschwerdebegründung bezeichneten Beweismittel (Anlagen 1 und 2) sind in Anhang 4 und 5 beigefügt, desgleichen ist das Bild aus Wikipedia, "Wikifuhrer.PNG" auf welches in der Beschwerdebegründung Bezug genommen wurde, als Anhang 6 dem vorliegenden Klageerzwingungsantrag beigefügt und Bestandteil dieses Antrags.

Mit Schreiben vom 18.07.2005, der Antragstellerin am 25.07.2005 zugegangen, teilte Herr Oberstaatsanwalt Leber, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe mit, daß der Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft keine Folge gegeben werde. Hier der Einstellungsbescheid im Wortlaut:

Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe

Karlsruhe, 18.07.2005

Ermittlungsverfahren – 502 JS 12894/05 -
der Staatsanwaltschaft Mannheim
gegen Kuno Dünholter u.a
wegen des Verdachts der Volksverhetzung u.a.

Ihre Beschwerde vom 23.05.2005 in Verbindung mit Ihrem Schreiben vom 28.06.2005

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Muhler,

Ihre Beschwerde gegen die Entschließung der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 04.05.2005 gebe ich aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, die durch das Beschwerdeverfahren nicht entkräftet werden, keine Folge.

Soweit die Staatsanwaltschaft hinsichtlich möglich erscheinender Beleidigungsdelikte ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung als nicht gegeben erachtet hat, wird dies von mir nach Prüfung im Wege der Dienstaufsicht gebilligt. Die nachstehende Rechtsmittelbelehrung bezieht sich nicht auf möglich erscheinende Vergehen der Beleidung, üblen Nachrede oder Verleumdung.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Bescheid steht Ihnen, soweit Sie behaupten, durch eine von Amts wegen zu verfolgende Straftat unmittelbar in einem eigenen Recht verletzt zu sein, binnen eines Monats nach der Bekanntmachung der Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Anklageerhebung zu. Der Antrag muss die Tatsachen, welche die Erhebung der öffentlichen Klage begründen sollen, sowie die Beweismittel angeben und von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein. Der Antrag ist beim Oberlandesgericht Karlsruhe, Hoffstraße 10, 76133 Karlsruhe, einzureichen und muss bei diesem innerhalb der oben genannten Frist eingegangen sein.

Mit freundlichen Grüßen

Leber
Oberstaatsanwalt

 

2. Auseinandersetzung mit dem Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 18.07.2005 und rechtliche Würdigung

2.1.

In unserer Beschwerdebegründung hatten wir in aller Gründlichkeit dargelegt, daß der Staatsanwalt verkannt hat, worum es in der Strafanzeige tatsächlich gegangen war und daß demzufolge seine versuchsweise Begründung für die Verfahrenseinstellung rechtlich und tatsächlich neben der Sache liegt.

Es ist deshalb erst recht falsch und neben der Sache liegend, wenn die Generalstaatsanwaltschaft unsere Beschwerde ohne weiteres ablehnt und sich dabei bezieht auf gerade diesen staatsanwaltschaftlichen Bescheid ("zutreffende Gründe"), dessen Haltlosigkeit wir in unserer Beschwerdebegründung nachgewiesen hatten, nämlich: daß er weder "Gründe", geschweige denn "zutreffende" enthält.

Eine Sach- und Rechtsprüfung hat also bisher noch nicht stattgefunden. Dies ist ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz des rechtlichen Gehörs. Dieses Verfassungsprinzip ist wesentlicher Bestandteil eines jeden fairen Verfahrens. Dazu gehört, daß die Sache, um die es geht, inhaltlich richtig aufgefaßt wird und daß sich damit sachgerecht befaßt wird, d.h. daß die Tatsachen, die hierzu gemachten Ausführungen und Begründungen, sowie die Beweismittel erkennbar in Erwägung gezogen werden.

Das Recht auf rechtliches Gehör ist ein subjektives Recht und ein objektives Verfahrensprinzip. Es soll verhindern, daß der Mensch als bloßer Verfahrensgegenstand betrachtet wird. Als objektives Verfahrensprinzip gehört das Recht auf rechtliches Gehör zu den Essentialien eines jeden rechtlich geregelten Verfahrens.

Wird erhebliches Vorbringen überhaupt nicht berücksichtigt oder erkennbar nicht in Erwägung gezogen, wie geschehen durch die Mannheimer Staatsanwaltschaft und durch die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, so ist das Grundrecht auf rechtliches Gehör eindeutig verletzt. Die Pflicht zur Berücksichtigung des Vorgebrachten erfordert die Aufnahmefähigkeit und Aufnahmebereitschaft aller an der Entscheidung Beteiligten.

Wird über eine Sache entschieden, ohne das Vorgebrachte überhaupt auch nur zur Kenntnis genommen, geschweige denn es sach- und rechtsgemäß in Erwägung gezogen zu haben, so kann die darauf folgende Entscheidung keine rechtliche Entscheidung sein.

Was bislang versäumt wurde, ist vom OLG Karlsruhe nachzuholen: Gewährung des rechtlichen Gehörs, das heißt: inhaltliche und rechtliche Befassung mit dem von uns Vorgetragenen. Ist dies geschehen, wird das Oberlandesgericht Karlsruhe die Staatsanwaltschaft veranlassen, die rechtliche Anklage gegen die Wikipedia-Straftäter zu erheben.

2.2.

Wo sonst Legalitätsprinzip und Verfolgungszwang ein Tätigwerden der Staatsanwaltschaft in Gang setzen, gibt es vorliegend eine Reaktionsstarre bei der Staatsanwaltschaft, wenn es um die Verfolgung von Wikipedia-Straftaten geht.

Ginge es im Vorliegenden um strafbare Texteinträge in Wikipedia des Wortlauts, daß alle Juden umgebracht werden sollen, der Staatsanwalt hätte den Straftatbestand der Volksverhetzung sofort erkannt und Anklage erhoben, weil die Verfolgbarkeit dieser Hetze mittlerweile außer Frage steht.

Der Sprachgebrauch der Wikipedia-Straftäter ist jedoch nicht minder volksverhetzend. Bestimmte Menschengruppen werden von den Wikipedia-Straftätern als Untermenschen, als "Trolle", als "Tierchen" u.ä. diskriminiert. Die Leser von Wikipedia werden zur Gewaltanwendung ermuntert: es wird zum "killen" aufgefordert.

Wie der Staatsanwaltschaft durch unser Vorbringen bekannt ist, sind Bezeichnungen wie "Trolle", "Troll-Zoo", "Tierchen", "killen", beileibe keine Ausrutscher Einzelner bei Wikipedia. Die Hetze gegen ihnen Mißliebige, gegen Andersdenkende, diese menschenverachtende Sprache ist durchgängig in Gebrauch bei Wikipedia. Das ist auch anderen schon längst aufgefallen:

"Faschistoides Rechtsverständnis, ... Benutzer werden ganz in teutscher Tradition als "Schädlinge" bezeichnet. ... Sprache aus dem Sprachgebrauch der Nazis: "Schädlinge gehören vernichtet",

all dies sind die Feststellungen anderer über Wikipedia, wie von uns schon dargelegt im vorausgegangenen Ermittlungsverfahren. Und zwar sind dies Selbst-Qualifizierungen, um nicht zu sagen, Geständnisse; denn diese Feststellungen stammen von Wikipedia-Mitgliedern selbst. Es gibt also sogar bei Wikipedia vereinzelt welche, denen die EuthaNAZI-Terminologie bei Wikipedia zu weit geht.

Der Sprachgebrauch der Wikipedia-Straftäter, ihre durchgängige Verwendung eines genuin ärztlichen Ausmerzvokabulars, gerichtet gegen die Äußerungen ihnen Mißliebiger und Verhaßter - hier: Patienten, beispielhaft dafür das SPK -, ihnen Verhaßter, die sie eliminieren, auslöschen, weghaben wollen, dieser Sprachgebrauch ist strafrechtlich nicht minder Volksverhetzung als die entsprechenden hetzerischen Äußerungen gegen andere Personengruppen, beispielsweise gegen Juden, mit dem einzigen Unterschied, daß die Justitiabilität der althergebrachten Hetze mittlerweile keiner Begründung mehr bedarf.

Dies steht jedoch einer Verurteilung neuer Formen der Volksverhetzung, begangen im Schutz der Anonymität von Wikipedia, nun wahrlich nicht entgegen. Es ist unbeachtlich, daß die Beschuldigten und Wikipedia bisher noch nicht wegen Volksverhetzung verurteilt wurden. Dies steht einer künftigen Verurteilung nicht entgegen. Ganz im Gegenteil, gilt doch auch hier: alles passiert irgendwann zum ersten Mal. Zudem ist speziell das Internet-Strafrecht noch sehr in Entwicklung begriffen und das Verfahren gegen die Wikipedia-Beschuldigten könnte hierzu einiges beitragen.

Muß es erst Tote geben, bis die Staatsanwaltschaft aufwacht? Solange darf nicht gewartet werden. Darauf hatten wir schon in unserer Beschwerdebegründung vom 28. Juni 2005 hingewiesen unter Bezug auf die vorgreifende Schutzfunktion des § 130 StGB (Volksverhetzung):

§ 130 Strafgesetzbuch, der Volksverhetzung unter Strafe stellt, hat juristisch die Funktion eines sogenannten "Vorfeldschutzes". Er soll Täter davon abhalten, eine Straftat gem. § 6 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB), ehemals § 220a StGB, zu begehen. § 6 VStGB bestraft den Völkermord. Das heißt: Hetzer sollen verurteilt werden wegen Volksverhetzung, bevor es Tote gibt, und sie werden verurteilt, um zu verhindern, daß es Tote gibt. Der Internet-Eintrag der Beschuldigten ist nicht nur Volksverhetzung. Er ist völkermörderisch. Beweis: siehe oben.

Will die Staatsanwaltschaft solange zuwarten, bis sich ein, sagen wir mal: Brandstifter eines Altersheims oder einer, der einen Menschen im Rollstuhl erschlagen hat, ausdrücklich auf Wikipedia beruft?

Hiergegen kann nicht eingewendet werden, daß es dazu nie kommen werde, da in Wikipedia nirgendwo die explizite Aufforderung zu dergleichen Taten stehe. Will man es etwa auf Seiten der Staatsanwaltschaft erst so weit kommen lassen? Wie läßt sich dies vereinbaren mit dem strafgesetzlich geforderten Vorfeld-Schutz?!

Öffentlich sichtbare Angriffe auf Kranke, Alte und Schwache, durch Brände in Krankenanstalten, durch Angriffe auf Rollstuhlfahrer und andere Leute, welche während der Fahrt aus dem Zug gestoßen werden etc. sind zwar die Ausnahme, haben aber schon vor 10 Jahren dazu geführt, daß Patienten als "Behinderte" von Presse und Verbandsfunktionären in der Bundesrepublik in scheinheiliger Weise aufgefordert wurden, sich sogar mit Waffen selbst zu schützen, nachdem immer mehr Patienten durch rassistische HEILsgewalt (sog. Nazis) zu Tode gekommen waren und dies nicht mehr vertuscht werden konnte.

Die Regel jedoch ist der tagtägliche Angriff auf Kranke, Schwache und Alte im Verborgenen, bzw. in aller gut getarnten Offenheit: Verbrechen, die, weil sie unter dem Signum "Therapie" begangen werden, keine Verbrechen sein sollen.

"Krankentötungen nehmen zu", titelte die Tageszeitung Mannheimer Morgen am 25.6.2005 auf Seite 1. Das Ergebnis einer Studie:

"Tötungen in institutionellen Räumen wie Krankenhäusern und Heimen häufen sich. Nirgends tötet es sich so leicht wie bei Alten und Kranken. Wenn wir von Alten als Soziallasten sprechen, Kranke entwerten und über die Legalisierung der Euthanasie debattieren, sinkt die Hemmschwelle ... In dieser Atmosphäre fühlen sich die Täter nur als Vollstrecker des Mehrheitswillens."

Die Schreibtischtäter bei Wikipedia betreiben durch ihre parteiischen, krankheitsfeindlichen Äußerungen in Wikipedia Volksverhetzung, und leisten damit allen Tendenzen zum modernen Euthanazismus Vorschub, d.h. sie leisten objektiv Beihilfe zum Mord an Patienten. Denn so fängt das immer an: zuerst die Diffamierung, Diskriminierung und Brandmarkung mittels Sprache in der Presse und den Medien, und dann zuletzt das "Abschalten", "Ausmerzen" und Töten der zuvor so Gebrandmarkten.

Aus Wort wird: - - Mord. DAS IST SO, auch wenn die Täter nicht die geringste Ahnung haben von den zugrundeliegenden Wirkmechanismen. Auch wer eine Schußwaffe abfeuert, weiß in der Regel nichts von ihrem Konstruktionsprinzip. Tote gibt es trotzdem.

Es gibt die klassenantagonistische Spaltung zwischen Arzt und Patient. In der Sprache gibt es die zugehörige Dichotomie zwischen Signifikant und Signifikat (siehe J.P Sartre in seinem Vorwort zu: SPK – AUS DER KRANKHEIT EINE WAFFE MACHEN, siehe Lacan, Jacobson, F. de Saussure, auch schon bei den Stoikern und bei Aristoteles). Die Beschuldigten betätigen den Haß gegen die Patientenklasse, gegen Kranke, Schwache, Alte und Fremde. Die Täter sind dabei an die Signifikantenkette gelegt wie der Hofhund von seinem Herrchen; Herrchen steht für Ärzteklasse, Hofhund für ihre Beihelfer bei Wikipedia. In strafrechtlicher Diktion: Volksverhetzung. Dem haben die Justizbehörden entgegenzutreten, indem sie die Wikipedia-Straftäter unter Anklage stellen und verurteilen.

2.3.

Schuldgeständnisse der Täter durch konkludentes Handeln liegen mittlerweile vor. In einer "Selbstsäuberungsaktion" haben die Täter hektisch versucht, Spuren und Beweismittel verschwinden zu lassen.

Am 14.07.2005 hat der Beschuldigte alias "Dickbauch" seine Militaria-Bilder auf seiner Benutzerseite in Wikipedia gelöscht. Zuvor hatte er diese so angepriesen: Meine kleine Fotogalerie, bedient euch, wenn ihr Bilder davon braucht! Am selben Tag hat er ein Bild gelöscht, auf welchem er selbst zu sehen war und welches die Bild-Unterschrift trug: "Dickbauch auf nem Quad auf Kreta". (Quad ist so etwas wie ein Vierradmotorrad).

Das Löschen der entsprechenden Bilder ist der Versuch, Beweismittel verschwinden zu lassen, nachdem "Dickbauch" von dem Ermittlungsverfahren gegen ihn Kenntnis erlangt hat und nachdem PF/SPK(H) hingewiesen hatte speziell auf die Affinität des Beschuldigten Praefcke "zu Thanasie und Eu-Thanasie, zur Verherrlichung von Massenmord, zu mordbrennenden Söldnern und ihrem Lob heutzutage durch ihn, zu rechtsradikaler Hetzmusik der Gruppe Landsknechte bzw. Landser, bis hin zu Hitlers SA, all dies re-präsentiert durch ihn, mit Hirn, Herz, Hand und Trommelschlag zu entsprechendem Liedgut samt aktiver Mitgliedschaft und Vorstandstätigkeit im Landsknechtsverein". Seitdem es im Ermittlungsverfahren um Martialisches und Militaristisches geht, hat der Beschuldigte alias Dickbauch seine Militaria-Galerie im Zuge einer Wikipedia-internen Selbstsäuberungsaktion vollständig gelöscht.

Im übrigen ist er unbelehrbar und betreibt weiterhin Wort-Hetze mit Ausmerz- und medizinischem Zwangsbehandlungsvokabular: Dickbauch am 8.08.2005 auf seiner eigenen Seite:

"Anathema ... der Herr sollte am besten gänzlich weg – wenn er sich nicht behandeln läßt oder sonstwas."

  1. Über den Täter Dickbauch ist unter anderem bekannt:
    – er trägt den Real-Vornamen Marc
    – hat 1,5 Semester Volkswirtschaftslehrevorlesungen besucht nebst Statistikvorlesungen
    – ist beschäftigt beim Bundesamt für Finanzen in Bonn
    – begeht seine Straftaten während der Arbeitszeit im Bundesministerium für Finanzen in
    Bonn, eine Beschäftigung, die von allen durch ihre Steuern finanziert wird.
    Beweis: Angestellte der Bundesanstalt für Angestellte (BfA) beschweren sich über ihn,
    daß er am 11.07.2005 um 15h01, also während der Arbeitszeit, 22 000 Benutzer der
    BfA für unbestimmte Zeit sperrte, indem er den Zugang der Computeradresse der BfA
    sperrte.
    – Er ist identifizierbar anhand des schon genannten Fotos auf seiner Benutzerseite (jetzt
    archiviert in der Versionsgeschichte dieser Wikipedia-Seite).
  2. Auch Andreas Praefcke ist mit dem Beseitigen von Beweismitteln auf seiner Benutzerseite in Wikipedia beschäftigt.
    Er hat den Rückzug ins Private angetreten und versucht sich den Anschein von Harmlosigkeit zu geben, indem er ein Portal "Alltagskultur" in Wikipedia eröffnet hat, von A bis Z, von "Abzählreim" ("Kindheit, Spiel und Freizeit"), über "Klobürste" bis "Zahnbürste" (Hygiene, Reinigung, Entsorgung).
  3. Über die Täterin Philipendula, Autorin des "killen, so medizinisch"-Eintrags, ist unter anderem bekannt:
    – sie ist beschäftigt als Universitätsdozentin in Bayern, Fachgebiet Statistik
    – ein Foto von ihr liegt vor (siehe http: // commons.wikimedia.org/wiki/Image:
    Wikimania-interview_dlf.jpg).
  4. Über den Straftäter Zinnmann ist unter anderem bekannt:
    – er wird bei Wikipedia als "Spezialist für Bundeswehrhochschulen" bezeichnet.
    (Auf der Internetseite der Bundeswehrhochschule München ist ein Dozent mit dem Namen Zinnmann verzeichnet, möglicherweise der Straftäter selbst oder ein Familienangehöriger gleichen Namens). Auch die "Zeitung für die Bundeswehr" veröffentlicht im Internet über Wikipedia.
  5. Der Beschuldigte Hauke Zuehl ist inzwischen ein weiteres Mal strafrechtlich in Erscheinung getreten, indem er die PATIENTENFRONT/SOZIALISTISCHES PATIENTENKOLLEKTIV zu erpressen und zu nötigen versuchte. H. Zuehl hatte selbst namentlich im Internet gezeichnet, als er als Helfershelfer des Andreas Praefcke den Namen der unterzeichnenden Rechtsanwältin in dem englischen Wikipedia-Hetzartikel über das SPK einfügte (vgl. Strafanzeige in vorliegendem Klageerzwingungsverfahren, Seite 5). Auf der Internet-Seite www.spkpfh.de wurde darauf Bezug genommen. Hauke Zuehl versuchte nun, die PATIENTENFRONT/SOZIALISTISCHES PATIENTENKOLLEKTIV per Fax am 31. Juli 2005 dahingehend zu erpressen und zu nötigen, sein Name solle gelöscht werden, andernfalls werde er "rechtliche Schritte" einleiten. Versuchte Erpressung und Nötigung und zugleich, falls Tathandlung vollendet, Straftatbestand der falschen Verdächtigung zum Nachteil der PATIENTENFRONT / SOZIALISTISCHES PATIENTENKOLLEKTIV.
    Es ist das gleiche Tatmuster wie beim Beschuldigten Praefcke: zuerst pfuschen sie in krimineller Weise, aber unbekümmert in SPK-Texten herum, zum Schaden der Patientenklasse insgesamt, bei entsprechender rechtlicher, vor allem aber strafrechtlicher Würdigung ihrer Taten veranstalten sie ein großes Wehgeschrei, spielen beleidigte Leberwurst und versuchen, weitere Streithändel anzuzetteln, nicht zuletzt unter Mißbrauch der Justiz, exemplarisch der Beschuldigte Praefcke.

"Das ist der Fluch der bösen Tat, daß sie fortzeugend Böses muß gebären". In strafrechtlichen Termini: Die Beschuldigten begehen weitere Straftaten im Versuch, ihre schon begangenen Taten ungeschehen zu machen. Dem Treiben der Straftäter ist mit den Mitteln des Strafrechts Einhalt zu gebieten.

Die Straftaten der Beschuldigten, ihre strafbare Beihilfe und ihr Vorschubleisten für den modernen Euthanazismus, haben wir in vorliegendem Ermittlungsverfahren in aller gebotenen sachlichen und rechtlichen Ausführlichkeit dargelegt. Wir verweisen nochmals auf unsere Ausführungen. Sie wurden durch die staatsanwaltlichen Schreiben in keinem einzigen Punkt widerlegt. Es sind allesamt rechtlich gute und gewichtige Gründe für eine Anklageerhebung gegen die Beschuldigten mit nachfolgender Verurteilung wegen Volksverhetzung.

Klageerhebung ist geboten.

Muhler
Rechtsanwältin

Verzeichnis des Anhangs

  1. Ausdruck aus Wikipedia, Benutzer Diskussion: Andreas Praefcke, mit Praefcke-Eintrag vom 21.04.2005, 19:36 Uhr: "Please note: ... those who ... spam this talk ..."
  2. Ausdruck aus Wikipedia englisch, Text über das SPK, Textversion vom 23.04.2005, 11.26 Uhr, darin: "A group of some individuals, amongst them Ingeborg Muhler, a lawyer in Mannheim, ..."
  3. Versionsgeschichte ("History") zu diesem Eintrag:"11:26, 23 Apr 2005 HaukeZuehl (lawyer named; Link to Mannheim)"
  4. Anlage 1 zur Beschwerdebegründung vom 28.06.2005, Az. 503 Js 12894/05:
    Zusammenstellung von weiteren krankheitsfeindlichen Äußerungen der Wikipedia-Straftäter
  5. Beschwerdebegründung vom 23.06.2005 im Verfahren gegen Dominik Bach, Kuno Dünhölter, Kurt Jansson, Andreas Praefcke, alias Zinnmann wegen Volksverhetzung, krimineller Vereinigung (Aktenzeichen: 503 Js 7300/05).
  6. Bild aus Wikipedia: "Image: Wikifuhrer.PNG"

Die in Anhang 1-6 bezeichneten und vor Seite 31 dieses Klageerzwingungsantrags beigefügten Beweismittel sind Bestandteil des vorliegenden Klageerzwingungsantrags vom 22.08.2005.

Muhler
Rechtsanwältin